Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen hebt den Feststellungsbeschluss zur Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans (vormals 56. Änderung des Flächennutzungsplans) – Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn – auf. Der Antrag auf Genehmi­gung der Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans wird zurückgezogen.

Der Geltungsbereich der Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans wird gemäß der der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 19.12.2017 beigefügten Skizze reduziert.

Der Rat der Gemeinde Apen  beschließt gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans mit dem reduzierten Geltungsbereich. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.


Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden gemeinsam beraten, die Abstimmung erfolgt getrennt. Die Protokollierung erfolgt bei TOP 9.