Sitzung: 12.12.2017 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen hebt den
Feststellungsbeschluss zur Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans
(vormals 56. Änderung des Flächennutzungsplans) – Hengstforde und Augustfehn I,
nördlich der Bahn – auf. Der Antrag auf Genehmigung der Änderung Nr. 3 des
Flächennutzungsplans wird zurückgezogen.
Der Geltungsbereich der Änderung
Nr. 3 des Flächennutzungsplans wird gemäß der der Niederschrift über die
Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 19.12.2017 beigefügten Skizze reduziert.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans mit dem reduzierten Geltungsbereich. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden gemeinsam beraten, die Abstimmung erfolgt getrennt. Die Protokollierung erfolgt bei TOP 9.