Ein Anwohner der Heidestraße, dessen Grundstück bis an die Bahnlinie heranreicht, erinnert daran, dass er bereits bei den ersten Informationsabenden auf den künftigen Lärm wegen der zusätzlichen Belastungen hingewiesen hat. Bisher hat er kein Ergebnis gesehen.

Die NLG erklärt, dass eine größere Bebaubarkeit der Grundstücke nur mit zusätzlichem Lärmschutz einhergehen kann. Da für diesen Bereich der Bau eines Walls aufgrund des geringen Abstands zur Bahn nicht praktikabel ist, könnte nur mit einer Lärmschutzwand gearbeitet werden.

Von einem anderen Bürger wird die Abgrenzung des künftigen Geltungsbereichs hinterfragt. Diese verläuft nicht parallel zur Bahn sondern im Bogen nördlich bis zum vorletzten Haus an der Burgstraße.

Die NLG erklärt, dass die Grundlage für die Abgrenzung die Berechnung des Schall­gutachters ist. Weiter erklärt die NLG nochmals deutlich, dass eine Bebauung der Grundstücke entlang der Bahn nur mit entsprechendem Schallschutz möglich ist. Es wird vorgeschlagen, ein gemeinsames Gespräch mit den Eigentümern, der Gemeinde und der NLG zu führen.

Weiter wird auf den Wasserzug entlang der neuen Baugebietsgrenze verwiesen. Hier ist der Abfluss einer Kleinkläranlage eines Anwohners am Bahnweg ange­schlossen.

Die NLG erklärt, dass der Wasserzug erhalten bleibt und aufgeweitet werden soll.

Von der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Unterlieger dem Oberlieger das Wasser abnehmen muss. Es wird sichergestellt, dass das Oberflächenwasser geregelt abfließen kann. Wegen der Probleme des Baues des Lärmschutzwalls auf privatem Grund regt die Verwaltung an, eine neutrale Person zu diesem Gespräch hinzuzuziehen.

Ein Bürger berichtet, dass er sehr oft auf die Querungshilfe bei der neuen Brücke angesprochen wurde. Das gefühlte Verkehrsaufkommen ist höher als das tatsächliche. Während des Feierabendverkehrs stauen sich bei Schließung des Bahnübergangs die Autos bis zur Kirche.