Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Auf Grundlage der „Vereinbarung zwischen der niedersächsischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im Schulbereich“ vom 12.12.2016 ist die Einstellung von Personal für die Schulsozialarbeit vollständig dem Aufgabenbereich des Landes Niedersachsen zugeordnet. Der Antrag der Grundschulen auf Einstellung einer Schulsozialarbeiterin / eines Schulsozialarbeiters durch die Gemeinde Apen wird abgelehnt.