Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Trägerschaft für das Familienzentrum Augustfehn II soll an die ev.-luth. Kirchengemeinde Apen vergeben werden.

 


RH T. Huber gibt an, dass 2 Einrichtungen ein Angebot zur Trägerschaft abgegeben haben. Alle Kindergärten der Gemeinde Apen sind bereits in der Trägerschaft der ev.-luth. Kirchengemeinde. Vertretungen können daher besser geregelt werden. RH Albrecht fügt hinzu, dass sich die Einrichtungen auf einem Flurstück befinden, welches dazu beigetragen hat, die Trägerschaft wieder an die ev.- luth. Kirchengemeinde zu geben.