Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Haushaltsjahr 2018 wird zugestimmt.

 

Die Gebühr wird auf 3,15 €/m³ Abwasser festgesetzt.

 

Es ergeht folgende Satzungsänderung:

 

 

 

16. Satzung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen

über die Erhebung von Gebühren

für die zentrale Abwasserbeseitigung

 

Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des  Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (Nds. GVBl. S. 48), der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121) und des § 6 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AGAbwAG) in der Fassung vom 24.03.1989 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2001 (Nds. GVBl. S. 701), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 19.12.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Die Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1522), zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2015 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 36 vom 18.12.2015) wird wie folgt geändert:

 

§ 4 der Satzung wird wie folgt gefasst:

 

" § 4 Gebührensatz

Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 3,15  Euro."

 

Artikel II

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2018 in Kraft.

 

Apen, den 19.12.2017

 

 

Gemeinde Apen

 

Huber, Bürgermeister