Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG bzw. § 101 (1) NGO beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2010 in der Fassung vom 27.03.2017.

 

2. Gem. § 123 (1) NKomVG bzw. § 95 (1) NGO beschließt der Rat der Gemeinde Apen, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von -  225.066,52 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von – 30.103,64 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu entnehmen.

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG bzw. § 101 (1) NGO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.

 


FBL Kock erläutert die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 anhand einer Power-Point-Präsentation.