Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 in der Fassung vom 27.03.2017.

 

2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, den Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 34.315,49 € mit einem Betrag in Höhe von 36.344,44 € aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu entnehmen, das Ergebnis aus den gebührenrechnenden Einrichtungen in Höhe von 2.028,95 € ist dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen.  Das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 137.875,66 € ist der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG  die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.