Sitzung: 19.12.2017 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen
den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 in der Fassung vom 27.03.2017.
2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde
Apen, den Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 34.315,49 € mit
einem Betrag in Höhe von 36.344,44 € aus der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zu entnehmen, das Ergebnis aus den gebührenrechnenden
Einrichtungen in Höhe von 2.028,95 € ist dem Sonderposten aus dem
Gebührenausgleich zuzuführen. Das
Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 137.875,66 € ist der
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. §
129 (1) NKomVG die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2011.