Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der früh­zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans Nr. 123 – Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn –  gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 19.12.2017 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der Aus­legung des Bebauungsplans Nr. 123 – Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn –  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellung­nahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 19.12.2017 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von den Abwägungsergebnissen mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Bebauungsplan Nr. 123 – Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn – wird in die Bebauungspläne Nr. 123 A und Nr. 123 B aufgeteilt gemäß der der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 19.12.2017 beigefügten Skizze.

Für den Bebauungsplan Nr. 123 A wird die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Das Verfahren des Bebauungsplans Nr. 123 B wird zu diesem Zeitpunkt nicht weiter fortgeführt. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt, wenn die derzeit bestehen­den Planungshemmnisse ausgeräumt werden können.