Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen hebt den Feststellungsbeschluss zur Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans (vormals 56. Änderung des Flächennutzungsplans) – Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn – auf. Der Antrag auf Genehmi­gung der Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans wird zurückgezogen.

Der Geltungsbereich der Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans wird gemäß der der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 19.12.2017 beigefügten Skizze reduziert.

Der Rat der Gemeinde Apen  beschließt gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans mit dem reduzierten Geltungsbereich. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.


RH Reil gibt an, dass er die Tagesordnungspunkte 12 und 13 gemeinsam erläutert.

Der Landkreis Ammerland hat darauf hingewiesen, dass die Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen in der jetzt vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig ist, da aufgrund der von den Gewerbebetrieben südlich der Bahn ausgehenden Emissionen eine Wohnbebauung bis direkt an die Bahnlinie nicht ermöglicht werden kann, ohne ausreichende schalltechnische Berücksichtigung. Es wurde vom Landkreis vorgeschlagen, den Genehmigungsantrag zurückzunehmen, den Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung zurückzusetzen und eine erneute Auslegung mit reduzierten Geltungsbereich durchzuführen (parallel zum Verfahren des Bebauungsplans Nr. 123). Alternativ könnte der komplette Flächennutzungsplan erneut zur Genehmigung vorgelegt werden, sobald immissionsrelevante Belange entsprechend beordnet sind.

Eine Teilgenehmigung kann aufgrund der Größe des nicht genehmigungsfähigen Gebietes nicht erfolgen. Um möglichst zügig eine Genehmigung des Flächennutzungsplans sowie einen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 123 A zu erhalten, wird vorgeschlagen, den Genehmigungsantrag zurückzuziehen und mit einem reduzierten Geltungsbereich wieder ins Verfahren zu gehen. Der genannte Bauleitplan hat in der Zeit vom 02.11.2017 – einschl. 01.12.2017 im Rathaus in Apen öffentlich ausgelegen. In diesem Verfahren bestand aufgrund der Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg und der IHK Oldenburg Klärungsbedarf bezüglich der Betrachtung der schalltechnischen Auswirkungen der Betriebe im Gewerbegebiet Augustfehn/Hengstforde auf das geplante Wohngebiet. Es fand daraufhin am 30.11.2017 ein Erörterungstermin statt. Im Ergebnis soll der Bebauungsplan in 123A und 123B geteilt und zunächst der nördlichen Bereich zu einer Rechtskraft gebracht werden. Eine erneute Auslegung des Bebauungsplan Nr. 123A ist erforderlich, der Bebauungsplan Nr. 123B würde bis zur weiteren Beplanung ruhen. RH Reil gibt nachfolgende Anregung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und private Anregung an. Das Bundesamt für Infrastrukur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hat darauf hingewiesen, dass Gebäude nicht höher als 30 M erreichtet werden dürfen. Dies ist unproblematisch, da die neuen Gebäude im Plangebiet die Höhe nicht erreichen. Von der EWE Wasser GmbH wurde die Abstimmung der Lage der neuen Pumpwerke gefordert, die EWE Netz GmbH und der OOWV verwiesen auf Leitungen im Plangebiet. Ein beauftragtes Ing.-Büro hat bereits den Standort der beiden neuen Schmutzwasserpumpwerke mit der EWE Wasser abgestimmt, die vorhandenen Leitungen werden umgelegt bzw. in der Erschließungsplanung berücksichtigt. Der Hinweis des Landesfischereiverbandes Weser-Ems, dass ein Trockenfallen des Oberlaufs durch den Brückenneubau nicht erfolgen darf, wird in die Erschließungsplanung aufgenommen. Auch die Anregungen der Ammerländer Wasseracht auf Festsetzung beidseitiger Gewässerrand- und Unterhaltungsstreifen sowie Übertragung eines Teils der Gewässer III.O. auf die Gemeinde werden berücksichtigt. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr forderte ein Entwurfskonzept für den Anschluss der Gemeindestraße an die K114 sowie einen Hinweis in der Planzeichnung auf vorhandene Sichtfelder. Das Konzept für die Anbindung der Gemeindestraße an die K114 wird mit der Straßenbaubehörde abgestimmt, die Planzeichnung wird um den Hinweis auf die Sichtfelder ergänzt. Von der Deutschen Bahn AG wurde auf das Projekt „Wunderline“ von Groningen nach Bremen verwiesen. Für das Projekt „Wunderline“ können derzeit von der Bahn allerdings keine detaillierten Aussagen getätigt werden. Der Landkreis Ammerland hat neben Hinweisen zu dem Umweltbericht, den naturschutzfachlichen Festsetzungen, der Begründung und Planzeichnung eine Prüfung der Befahrbarkeit der Stichstraßen mit großen Fahrzeugen und des Anschlusses des Gebietes an die K114 an anderer Stelle angeregt.

Auch wurde auf einen Fehler in der Auslegungsbekanntmachung hingewiesen, da sich eine Gesetzesgrundlage im Herbst 2017 geändert hat. Weiter wurden vom Landkreis Ammerland, vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer sowie Vertretern der Firma Brötje auf die zu niedrig angesetzten Schall-Emmissionskontingente hingewiesen. Das vorgelegte Schallgutachten beinhaltet einen Vorrang der Wohnbebauung vor der vorhandenen Gewerbenutzung. Noch nicht bebaute Flächen im südlich belegenen Gewerbegebiet sowie die Erweiterungsfläche der Firma Brötje sind in die Berechnung der Kontingente mit einzubeziehen. Daher ist eine Überarbeitung des Schallgutachtens erforderlich. Im Bauleitverfahren zur Änderung des Flächennutzungplans waren diese Kritikpunkte nicht vorgebracht worden. Im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 123 wurde sehr deutlich gemacht, dass von Seiten der Gemeinde eine zu grße Betonung auf die künftige Wohnbebauung erfolgt ist. In einem Gespräch mit den Fachbehörden und der Firma Brötje haben diese klargestellt, dass die Wohnbauplanung nicht verhindert werden soll. Eine Überarbeitung des schalltechnischen Gutachtens mit maximal zulässiger Ausnutzung des Gewerbes südlich der Bahn zeigt den betroffenen Bereich. Die Gewerbebetriebe müssen bereits jetzt auf die vorhanden Wohnbebauung an der Straße An der Bahn, der Heidestraße und der Burgstraße Rücksicht nehmen. Ein Kompromiss wäre eine Teilung des Bebauungsplans gemäß den Schallemissionen, wobei der nördliche Bereich mit dem reduzierten Geltungsbereich erneut auszulegen wäre. Gleiches gilt auch für die Änderung des Flächennutzungsplans, da diese in der dem Landkreis vorgelegten Form aufgrund der schalltechnischen Auswirkungen im Bebauungsplanverfahren nicht genehmigt werden kann. Die Vorgehensweise ist mit den Fachbehörden abgestimmt worden. Der südliche Bereich soll ebenfalls möglichst zügig mit aktualisierten Festsetzungen fortgeführt werden. Private Anregungen betreffen den Einbau einer Querungshilfe (Fahrbahnteiler) auf der K114 in Höhe der neuen Brücke. Dies hat auf den Bebauungsplan keine planungsrechtlichen Auswirkungen. Aufgrund des zu geringen Platzes im Straßenkörper und dem daneben verlaufenden Augustfehn-Kanal kann eine Querungshilfe nicht umgesetzt werden. Auch im Verkehrsgutachten wird keine Querungshilfe favorisiert. In Gesprächen mit dem Landkreis Ammerland könnte geklärt werden, ob eine Druckampel installiert werden kann. Hierdurch würde die Situation auch für Kirchgänger und Besucher des Kindergartens verbessert. Dem ebenfalls angesprochenen zu erwartenden Abkürzungsverkehr durch das Plangebiet wird mit den verschachtelten Verkehrswegen entgegengewirkt. Bezüglich des Hinweises auf eine künftige zu hohe Verkehrsbelastung der K114, vor allem bei Rückstau bei Schließzeiten des Bahnüberganges, wird auf das vorliegende Verkehrsgutachten verwiesen, welches besagt, dass weitere Maßnahmen in dieser Hinsicht nicht erforderlich sind. Mehrere Einwendungen befassen sich zusätzlich mit den Themen Verkehrsaufkommen Burgstraße/Bahnweg bzw. Burgstraße/Hauptstraße, zu erwartende Schäden am Straßenkörper und an den Häusern durch den Schwerlastverkehr, Probleme mit der Oberflächenentwässerung bei den bestehenden Hausgrundstücken und der Geruchsbelastung durch den Schmutzkanal an der Burgstraße. Die NLG führt hierzu aus, dass vorgesehen ist, von der Stahlwerkstraße aus mit einer breiten Erschließungsstraße in das Gelände zu gehen und den größtem Teil des Baustellenverkehrs hierüber zu leiten. Etwaige Schäden an den vorhandenen Straßen werden nicht zu Lasten der Altanlieger gehen. Das Oberflächenentwässerungskonzept berücksichtigt angrenzende Gräben, über die Grundstücke von Altanliegern entwässert werden. Von Seiten der EWE Wasser GmbH wird eine Reduzierung der Geruchsbelästigung in der Burgstraße durch den Einbau von zwei neuen Pumpwerken erwartet. Von der NLG wird weiter darauf hingewiesen, dass durch die erneute Auslegung der Flächennutzungsplan und des Bebauungsplans kein Stillstand in der Erschließungsplanung stattfindet. Die Planungen für den Brückenneubau etc. laufen weiter. Geplant ist, dass der Brückenbau im Oktober 2018 fertiggestellt ist.