Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (Nds. GVBl. S. 48), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 19.12.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

        1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                                           17.408.400 Euro               1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                                              16.312.200 Euro

 

1.3.    der außerordentlichen Erträge auf                                                     35.000 Euro

1.4.    der außerordentlichen Aufwendungen auf                                            0 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.  der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          16.426.100 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          14.592.800 Euro

 

2.3.     der Einzahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                      799.900 Euro

2.4.  der Auszahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                   6.650.600 Euro

 

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf       4.525.000 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf        524.300 Euro

 

                festgesetzt.

 

                Nachrichtlich:

                Gesamtbetrag

-          der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                      21.751.000 Euro

-          der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                    21.767.700 Euro

 

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2017 vorhandenen liquiden Mitteln.

 

 

 

                                                            § 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investi­tionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 4.525.000 Euro fest­gesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.450.000 € festge­setzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzei­tigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                            380 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                        380 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                                    380 %

 

Apen, den 19. Dezember 2017

 

 

 

 

 

 

 

Huber

(Bürgermeister)

 

 

 

 

 

 

 


EGRin Schubert erläutert den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm anhand einer Power-Point-Präsentation.

RH Dr. Habben ist der Meinung, dass der Anbau der IGS nicht zwingend notwendig ist. Alle suchen Fachpersonal. Gutes Personal bleibt hier, wenn die Schule gut ausgestattet ist. Wichtig für ihn ist Fachpersonal, welches nicht nur hier arbeitet sondern hier auch wohnhaft ist und im Nachtdienst arbeiten könnte.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

21

Nein:

3

Enthaltung:

1