Sitzung: 19.12.2017 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom
17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017
(Nds. GVBl. S. 48), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 19.12.2017
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1. der ordentlichen Erträge auf 17.408.400
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 16.312.200
Euro
1.3.
der außerordentlichen Erträge auf 35.000 Euro
1.4.
der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 16.426.100
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 14.592.800
Euro
2.3. der
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 799.900 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 6.650.600 Euro
2.5. der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 4.525.000 Euro
2.6. der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 524.300 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der
Einzahlungen des Finanzhaushaltes 21.751.000
Euro
-
der
Auszahlungen des Finanzhaushaltes 21.767.700
Euro
Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am
31.12.2017 vorhandenen liquiden Mitteln.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 4.525.000 Euro
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.450.000 €
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und
forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 380
%
1.2. für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 380
%
2. Gewerbesteuer 380
%
Apen, den 19. Dezember 2017
Huber
(Bürgermeister)
EGRin Schubert erläutert den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm anhand einer Power-Point-Präsentation.
RH Dr. Habben ist der Meinung, dass der Anbau der IGS nicht zwingend notwendig ist. Alle suchen Fachpersonal. Gutes Personal bleibt hier, wenn die Schule gut ausgestattet ist. Wichtig für ihn ist Fachpersonal, welches nicht nur hier arbeitet sondern hier auch wohnhaft ist und im Nachtdienst arbeiten könnte.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
21 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
1 |