Sitzung: 05.02.2018 Jugendausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Sozialstaffel für monatliche
Elternbeiträge für das Kindertagesstättenjahr 2018/2019 wird wie folgt
festgelegt:
Stufe |
Sozialstaffel |
Regelgruppe |
Integrations- gruppe |
Ganztags- gruppe |
Krippengruppe |
Sonder- öffnung je |
|
|
Einkommensstufe # |
4 Stunden |
5 Stunden |
9 Stunden |
7,5 Stunden |
5 Stunden |
angef. 1/2 Stunde |
|
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
1 |
bis 24.000,00 |
78,00 |
97,50 |
175,50 |
195,00 |
130,00 |
9,75 |
2 |
24.000,01 - 30.000,00 |
98,00 |
122,50 |
220,50 |
243,00 |
162,00 |
12,25 |
3 |
30.000,01 - 36.000,00 |
117,00 |
146,00 |
263,00 |
291,00 |
194,00 |
14,50 |
4 |
36.000,01 - 42.000,00 |
136,00 |
170,00 |
306,00 |
340,50 |
227,00 |
17,00 |
5 |
42.000,01 - 48.000,00 |
156,00 |
195,00 |
351,00 |
388,50 |
259,00 |
19,50 |
6 |
ab 48.000,01 |
175,00 |
218,50 |
393,50 |
436,50 |
291,00 |
21,50 |
# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. §
2 Abs. 2 und § 40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen
Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für
das Kindertagesstättenjahr 2018/2019 = Einkommensteuerbescheid 2016). Die
Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer
dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.
Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am
Mittagessen Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der
Kirchenverwaltung entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.
Geschwisterermäßigung:
Bei einem gleichzeitigen Besuch
der Kindertagesstätte von mehreren Kindern einer Familie wird eine
Geschwisterermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für
das 3. und jedes weitere Kind 100 %. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn
das 1. Kind durch das Land beitragsfrei gestellt ist.
Beitragsfreistellung für das letzte Kindergartenjahr:
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 geboren
wurden, werden durch das Land Niedersachsen beitragsfrei gestellt. Diese werden
von der Gemeinde automatisch ermittelt, für diese Kinder muss also kein Antrag
abgegeben werden.
Öffnungsklausel:
Sollte sich das Einkommen
gegenüber dem Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 %
verringern, so gilt das nachgewiesene geringere Einkommen als
Berechnungsgrundlage. Bei Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.
Weitere Erläuterungen zum Ratsbeschluss:
Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem Kindertagesstättenjahr
sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine evtl. Neuveranlagung des
sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann.
Herr Jürgens stellt die Vorlage anhand der anliegenden Präsentation vor und macht deutlich, dass die diskutierten Bezuschussungsmodelle zur Beitragsfreiheit für die Gemeinde Apen keinen Nachteil darstellen. Da eine entsprechende Regelung auf Landesebene noch nicht verabschiedet ist und der Krippenbesuch ohnehin nicht beitragsfrei gestellt wird, ist, um handlungsfähig zu bleiben, der Beschluss einer Sozialstaffel nach wie vor notwendig.
Bürgermeister Huber stellt heraus, dass die Beitragsfreiheit dazu führen wird, dass es einen größeren Bedarf im Ganztagsbereich geben wird und dass die Notwendigkeit einer Drittkraft im Kindergartenbereich entstehen wird.
AM Mundt weist an dieser Stelle darauf hin, dass es mit Blick auf den Arbeitsmarkt hier zu einem Personalmangel kommen wird.