Sitzung: 12.02.2018 Schulausschuss
VA Siefert teilt mit, dass im Rundschreiben Nr. 006/2018 des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes mitgeteilt wurde, dass der Landtag
sich mit einer Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes befassen wird. Das
Einschulungsalter soll flexibler gestaltet werden. Für Kinder, die zwischen dem
1. Juli und dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, sollen Eltern
dann entscheiden können, den Schulbesuch um ein Jahr aufzuschieben.
Daraus würde sich ergeben, dass evtl. mehr Kinder als
ursprünglich geplant den Kindergarten besuchen würden.
VA Siefert zitiert dazu aus dem Rundschreiben „Es wird davon
ausgegangen, dass die bisher bei den Kommunen vorhandenen Kapazitäten zur
Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Besuch des Kindergartens auch für die durch
die Rechtsänderung zusätzlich Berechtigten ausreichen.“
AM Meyer fragt an, ob die Kinder, dann den Kindergarten oder
den Schulkindergarten besuchen würden.
VA Siefert erklärt, dass für diese Kinder dann noch keine
Schulpflicht bestehen würde und sie deswegen noch ein Jahr im Kindergarten
verbleiben würden.