VA Siefert teilt mit, dass im Rundschreiben Nr. 006/2018 des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes mitgeteilt wurde, dass der Landtag sich mit einer Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes befassen wird. Das Einschulungsalter soll flexibler gestaltet werden. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, sollen Eltern dann entscheiden können, den Schulbesuch um ein Jahr aufzuschieben.

Daraus würde sich ergeben, dass evtl. mehr Kinder als ursprünglich geplant den Kindergarten besuchen würden.

VA Siefert zitiert dazu aus dem Rundschreiben „Es wird davon ausgegangen, dass die bisher bei den Kommunen vorhandenen Kapazitäten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Besuch des Kindergartens auch für die durch die Rechtsänderung zusätzlich Berechtigten ausreichen.“

AM Meyer fragt an, ob die Kinder, dann den Kindergarten oder den Schulkindergarten besuchen würden.

VA Siefert erklärt, dass für diese Kinder dann noch keine Schulpflicht bestehen würde und sie deswegen noch ein Jahr im Kindergarten verbleiben würden.