Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Bau- und Planungs­ausschusses vom 12.12.2017 wie folgt:

 

Zu TOP 7           Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungs­plans für die Umwandlung einer Mischgebietsfläche in ein Sondergebiet „Parkplatz“ in Apen, Ortsausgang Westerstede

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen hat den Aufstellungs- und Auslegungs­beschluss für die beiden Bauleitplanverfahren gefasst. Ein Schallgutachten sowie ein Verkehrsgutachten wurden in Auftrag gegeben. Eine erste Prognose des Schallgut­achtens besagt, dass bei Errichtung einer entsprechend hohen Schallschutzmauer / -wall die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Die Verkehrserhebung wurde in der 6. Kalender­woche durchgeführt. Nach Vorliegen der Ergebnisse kann die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Die unmittelbar an den künftigen Parkplatz angrenzenden Grundstückseigentümer werden vom Investor in die Gestaltung des Schallschutzes mit eingebunden.

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Zu TOP 8           Aufhebung des Feststellungsbeschlusses zur Änderung Nr. 3 des Flächen­nutzungsplans – Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn – und erneute Auslegung

Der Antrag auf Genehmigung der Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans wurde von der Gemeinde Apen zurückgezogen und die 3. Änderung mit einem reduzierten Geltungsbereich erneut ausgelegt. Über die Abwägung wird in der heutigen Sitzung beraten.

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Zu TOP 9           Erneute Auslegung des Bebauungsplans Nr. 123 A – Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn –

Auch der Bebauungsplan Nr. 123 A wurde mit einem reduzierten Geltungsbereich erneut ausgelegt. Die Abwägung wird in der heutigen Sitzung vorgestellt.

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Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Vertreter öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 – Tange, Diskothek – hat ergeben, dass der Geltungsbereich um den Bereich des Bebauungsplans Nr. 119 erweitert werden muss, da dieser von der Diskothek in Anspruch genommen wird. Hierfür ist ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Angelegenheit wird in der heutigen Sitzung beraten.

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Weiter kann mitgeteilt werden, dass das Scoping-Verfahren zur Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 124 – Tange, Bucksander Weg – durchgeführt wurde. Derzeit werden das wasserrechtliche Konzept und das landwirt­schaftliche Gutachten erstellt. Nach Vorliegen wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.

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Der Bebauungsplan Nr. 128 der Gemeinde Apen – Apen, Gewerbe­gebiet Wiekesch – liegt noch bis zum 02.03.2018 im Rathaus in Apen sowie im Internet unter www.apen.de (Politik und Verwaltung, aktuelle Bauleitplanung) öffentlich aus. Während dieser Zeit können Anregungen abgegeben werden. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird den Gremien im Mai 2018 vorgelegt.

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Für den Bebauungsplan Nr. 130 – Godensholt, Gewerbegebiet – wurden die Aufträge für die Erstellung des landwirtschaftlichen Gutachten und des Schallgutachtens vergeben. Nach Einarbeitung der Ergebnisse in den Planentwurf wird eine frühzeitige Öffentlichkeits­beteiligung in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt.

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Von der Firma Hoyer wurde mitgeteilt, dass sie mit den Tiefbauarbeiten an dem neuen Standort an der Dampfhammerstraße im Gewerbegebiet „Wirtschaftsbogen an der A 28“ in Augustfehn II voraussichtlich März 2018 beginnen werden. Die Baustellen­zufahrt wurde über die Verlängerung der Dampfhammerstraße mit der ausführenden Firma Henken abgestimmt, die mit den Erschließungsarbeiten beauftragt wurde und diese derzeit noch durchführt. So ist die zunächst angedachte Einrichtung einer Zufahrt direkt von der Kreisstraße mit den notwendigen Einschränkungen (z.B. Geschwindigkeits­beschränkung, Aufstellung einer Ampelanlage, Verrohrung des Straßenseitengrabens usw.) entbehrlich. Die Firma Hoyer zeigte sich hierüber sehr erfreut.