Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Die Beschlussfassung über die Vermarktungsbezeichnung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH für das Gebiet Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn, im Bereich der Bebauungspläne Nr. 123 A und 123 B wird bis zur Ratssitzung am 06.03.2018 zurückgestellt.

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. In dem Baugebiet sollen neben kleinteiligem Wohnraum auch größere Wohneinheiten mit unterschiedlicher Bebauung entstehen. Hierfür ist eine überregionale Anwerbung von Investoren erforderlich. Das Gebiet wurde als „Leucht­turmprojekt“ für das vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund ins Leben gerufene Programm „Gemeinde 5.0“ ausgewählt. Aus diesem Grund muss ein einprägsamer und ansprechender Name gefunden werden.

Der vorgeschlagene Kunstbegriff „Ammerfehn“ nimmt Bezug auf das Ammerland als Nach­bar­kreis von Oldenburg und das Fehngebiet mit der dort herrschenden Beschaulichkeit und Ruhe. Die Bezeichnung „Wohnpark“ wird oft mit Seniorenwohnanlagen verbunden und sollte deshalb hier keine Verwendung finden. Die NLG hat „Ammerfehn“ als Vermarktungsname akzeptiert. In der Bevölkerung und den Ortsvereinen ist dagegen Widerspruch laut geworden.

In einem gemeinsamen Gespräch mit den Ortsbürgervereinen, einem NWZ-Artikel und weiteren Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern wurde eine Vielzahl von Namen vorgeschlagen:

- Wohnpark Augustfehn-Hengstforde

- Fehnermoorsiedlung

- Ammerfehn   

- Hengstaugustkreis
 
Augustfehn-Hengstforde

- Augustforde  

- Augusthengstkreis

- Augustenforde            

- Aper Moorwiesen

- Fehntjer-Möhrte        

- Wohnpark Fehneck

- An den Kämpen           
  Augustfehn-Hengstforde

- Ammer-Wieke
 
Augustfehn-Hengstforde        

- Norden-Kamp              
 
Augustfehn-Hengstforde

- Aper Möhrte
- Moorwiesen 

- Torfkamp

- Fehnwiesen  

- Moorkamp

- Hengstforder Wiesen

- Hengstforder Fehn    

- Wohngebiet Augusfehn-Hengstforde

- Bremers Moor              

- Am Bremers Moor

Es entsteht eine rege Diskussion über die Namensgebung. Es geht nicht darum, einen neuen Ortsteil zu schaffen, sondern einen innovativen Namen zu finden. Der Begriff Ammer­fehn wird zum einen als einprägend empfunden und hat durch die öffentlichen Diskussionen sowie der Berichterstattung in der Nordwest-Zeitung bereits einen großen Bekanntheitsgrad. Zum anderen ist dieser aufgrund vielfacher Ablehnung in der Bevölkerung mit einem negativen Image behaftet. Der vorgeschlagene Begriff Kamp / Kämpe bedeutet nicht landwirtschaftliche Fläche, sondern bezieht sich auf Ackerflächen. Aus diesem Grund wird der Begriff „An den Kämpen“ nicht für sinnvoll gehalten. Anstelle der Bezeichnung „Wohnpark“ soll besser „Wohngebiet“ verwendet werden.

Es wird um Sitzungsunterbrechung zwecks Beratung in den Fraktionen gebeten.

Der Ausschuss ist damit mehrheitlich bei 2 Nein-Stimmen einverstanden.

Nach 10 Minuten Sitzungsunterbrechung wird vom Ausschuss der Vorschlag unterbreitet, den Beschluss bis zur Ratssitzung zurückzustellen.

Der Vorschlag wird mehrheitlich angenommen.