Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90, 4. Änderung  – Augustfehn II, Verlängerung Neue Straße – gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Zur Umwandlung der privaten Grünfläche in ein Allgemeines Wohngebiet führt die Gemeinde Apen im Zuge der Anpassung die Berichtigung Nr. 11  des Flächen­nutzungsplans durch und stellt anstelle einer „Grünfläche“ eine Fläche für „Wohnen“ für den betreffenden Bereich dar.

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 06.03.2018 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zwecks Übernahme der Planungs­kosten, Erschließung und Infrastrukturzuschlag abzuschließen.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Der Ursprungsplan sah hier eine Kom­pen­sationsfläche vor, die durch Änderung des Bebauungsplans in eine private Grünfläche umgewandelt wurde und nun zum Teil einer Bebauung zugeführt werden soll. Es können lt. Vorschlag des Investors vier Baugrundstücke geschaffen werden, davon eins unter 900 m². Die Erschließung soll über eine private Zuwegung ohne Wendehammer erfolgen.

Von der Verwaltung wird dringend angeraten, einen Wendehammer vorzusehen, da ansonsten Probleme auftreten werden. Im Erschließungsvertrag sollte eine Übertragung der gesamten privaten Straßenfläche auf die Gemeinde geregelt werden.