Sitzung: 19.02.2018 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90, 4.
Änderung – Augustfehn II, Verlängerung
Neue Straße – gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Zur Umwandlung der privaten
Grünfläche in ein Allgemeines Wohngebiet führt die Gemeinde Apen im Zuge der
Anpassung die Berichtigung Nr. 11 des
Flächennutzungsplans durch und stellt anstelle einer „Grünfläche“ eine Fläche
für „Wohnen“ für den betreffenden Bereich dar.
Das Plangebiet ergibt sich aus der
der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 06.03.2018 beigefügten Skizze.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt
ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die
Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2
Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zwecks Übernahme der Planungskosten, Erschließung und Infrastrukturzuschlag abzuschließen.
Die Verwaltung erläutert die
Beschlussvorlage. Der Ursprungsplan sah hier eine Kompensationsfläche vor,
die durch Änderung des Bebauungsplans in eine private Grünfläche umgewandelt
wurde und nun zum Teil einer Bebauung zugeführt werden soll. Es können lt.
Vorschlag des Investors vier Baugrundstücke geschaffen werden, davon eins unter
900 m². Die Erschließung soll über eine private Zuwegung ohne Wendehammer erfolgen.
Von der Verwaltung wird dringend angeraten, einen Wendehammer vorzusehen, da ansonsten Probleme auftreten werden. Im Erschließungsvertrag sollte eine Übertragung der gesamten privaten Straßenfläche auf die Gemeinde geregelt werden.