Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 12 des Flächennutzungs­plans der Gemeinde Apen – Tange, Diskothek – sowie die Erweiterung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – mit einem Sondergebiet „Diskothek“.

Die Plangebiete ergeben sich aus der der Niederschrift des Gemeinderates am 06.03.2018 beigefügten Skizze.

Den  Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.


Die Verwaltung teilt mit, dass nach Durchführung der frühzeitigen Trägerbeteiligung in einem Gespräch mit dem Landkreis Ammerland abgeklärt wurde, den Planungsbereich um die Flächen zu erweitern, die für den Diskobetrieb genutzt werden. Dies schließt den Bereich des Bebauungsplans Nr. 119 entlang der Tanger Hauptstraße mit einem Mischgebiet für betriebsbezogenes Wohnen ein.

Die NWP zeigt anhand einer Präsentation den ursprünglichen Geltungsbereich des vorhaben­bezogenen Bebauungsplans für die Umnutzung der großen Hallen für jährlich stattfindende Veranstaltungen und für Events. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeits­beteiligung in Form einer Bürgerversammlung wurden keine Anregungen abgegeben. In der jetzt durchgeführten frühzeitigen Fachbehördenbeteiligung sind neben den üblichen Hinweisen der Ver- und Entsorger sowie des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zwei Anregungen eingegangen.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen fordert zur Konfliktbewältigung der Nachbar­schaftsverträglichkeit mit dem westlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb in Bezug auf den Schutzanspruch des Plangebietes einerseits und der Bestandssicherung und Entwicklung des Landwirtes andererseits die Erstellung eines Gutachtens. Dies wird bis zur Ratssitzung vorliegen.

Vom Landkreis Ammerland wurde die Aufnahme des Freigeländes der Diskothek sowie des Bereichs des Bebauungsplans Nr. 119 mit dem Mischgebiet gefordert. Ein durch­geführtes Schallgutachten hat ergeben, dass ein Emissionspunkt im Mischgebiet die Lärmwerte für Mischgebiete überschreitet. Aus diesem Grunde ist die Ausweisung als Sondergebiet „Diskothek“ erforderlich. Auch die darüber liegende Freifläche soll in das Sondergebiet mit einbezogen werden.

Für diese Erweiterung ist die Änderung des Flächennutzungsplans mit einer Umwandlung der Darstellung als Mischgebiet bzw. landwirtschaftliche Fläche in ein Sondergebiet „Diskothek“ erforderlich. In Absprache mit dem Landkreis Ammerland wurde geklärt, dass die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung verkürzt werden kann, da es sich lediglich um eine Ausweitung der bereits vorgestellten Planung ohne neue Festsetzungen handelt.

Auf Anfrage teilt die NWP mit, dass die vorhandene Wohnbebauung im östlichen Bereich im Schallgutachten bereits berücksichtigt wurde.