Sitzung: 19.02.2018 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen –
Tange, Diskothek – sowie die Erweiterung des Geltungsbereichs des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – mit einem
Sondergebiet „Diskothek“.
Die Plangebiete ergeben sich aus
der der Niederschrift des Gemeinderates am 06.03.2018 beigefügten Skizze.
Den Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein
Umweltbericht beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
Die Verwaltung teilt mit,
dass nach Durchführung der frühzeitigen Trägerbeteiligung in einem Gespräch mit
dem Landkreis Ammerland abgeklärt wurde, den Planungsbereich um die Flächen zu
erweitern, die für den Diskobetrieb genutzt werden. Dies schließt den Bereich
des Bebauungsplans Nr. 119 entlang der Tanger Hauptstraße mit einem Mischgebiet
für betriebsbezogenes Wohnen ein.
Die NWP zeigt anhand einer
Präsentation den ursprünglichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans für die Umnutzung der großen Hallen für jährlich stattfindende
Veranstaltungen und für Events. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
in Form einer Bürgerversammlung wurden keine Anregungen abgegeben. In der jetzt
durchgeführten frühzeitigen Fachbehördenbeteiligung sind neben den üblichen
Hinweisen der Ver- und Entsorger sowie des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zwei
Anregungen eingegangen.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen fordert zur Konfliktbewältigung
der Nachbarschaftsverträglichkeit mit dem westlich angrenzenden
landwirtschaftlichen Betrieb in Bezug auf den Schutzanspruch des Plangebietes
einerseits und der Bestandssicherung und Entwicklung des Landwirtes
andererseits die Erstellung eines Gutachtens. Dies wird bis zur Ratssitzung
vorliegen.
Vom Landkreis Ammerland wurde die Aufnahme des Freigeländes der
Diskothek sowie des Bereichs des Bebauungsplans Nr. 119 mit dem Mischgebiet
gefordert. Ein durchgeführtes Schallgutachten hat ergeben, dass ein
Emissionspunkt im Mischgebiet die Lärmwerte für Mischgebiete überschreitet. Aus
diesem Grunde ist die Ausweisung als Sondergebiet „Diskothek“ erforderlich.
Auch die darüber liegende Freifläche soll in das Sondergebiet mit einbezogen
werden.
Für diese Erweiterung ist
die Änderung des Flächennutzungsplans mit einer Umwandlung der Darstellung als
Mischgebiet bzw. landwirtschaftliche Fläche in ein Sondergebiet „Diskothek“
erforderlich. In Absprache mit dem Landkreis Ammerland wurde geklärt, dass die
frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung verkürzt werden kann, da es
sich lediglich um eine Ausweitung der bereits vorgestellten Planung ohne neue
Festsetzungen handelt.
Auf Anfrage teilt die NWP mit, dass die vorhandene Wohnbebauung im östlichen Bereich im Schallgutachten bereits berücksichtigt wurde.