Sitzung: 21.09.2015 Bau- und Planungsausschuss
Vorlage: MV/006/2015
Die NWP GmbH Oldenburg stellt anhand einer Präsentation das Ergebnis der faunistischen Untersuchung der Potenzialflächen „Windenergie in der Gemeinde Apen“ vor. Es erfolgte eine Untersuchung der Tierwelt (Brut- und Gastvögel sowie Fledermäuse) auf mögliche Beeinträchtigungen bei geplanten Windenergieanlagen auf den Potenzialflächen der Gemeinde Apen. Die Eingriffsregelung soll erhebliche Beeinträchtigungen nach Möglichkeit vermeiden, ansonsten ausgleichen oder ersetzen. Hierbei geht es vornehmlich um die Erfassung von Brut- und Nahrungsgebieten sowie um das Aufzeigen von Kollisionskonflikten. Die mit umfangreichen Bestandsaufnahmen erfassten Ergebnisse liefern weitere Grundlagen für einen Vergleich der Potenzialflächen.
Das gesamte Gutachten umfasst ca. 150 Seiten. Die Erfassungsmethoden sind mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland abgestimmt worden. Der Bestand wurde erfasst, so dass in einem zusammenfassenden Flächenvergleich eine Bewertung der Flächen für den Naturschutz erfolgen kann unter Berücksichtigung spezifischer Empfindlichkeiten. Enthalten ist ebenfalls eine vergleichende Bewertung des Konfliktpotenzials sowie Hinweise zu Artenschutz und Eingriffsregelung.
Die Grundlagen der Konfliktanalyse bilden das Kollisionsrisiko für Greifvögel, Weißstorch, Möwen und Fledermäuse (Herbstzug) sowie bei den verschiedenen Brut- und Gastvögeln eine Scheuchwirkung in den Brut- und Nahrungsgebieten. Kartiert wurden die Potenzialflächen am Aper Tief sowie in Holtgast, Westermoor und Klauhörn von März 2014 bis April 2015. Die Kartierung der Potenzialfläche in Tange erfolgte bereits 2012/2013, wobei in 2014 zusätzlich Raumnutzungsbeobachtungen der Rohrweihe durchgeführt wurden.
Für die Brutvögel wurden 11 Termine ab Sonnenaufgang und 4 Nachtkartierungen vorgenommen. Weitere Daten konnten während der Fledermausbeobachtung erfasst werden. In Holtgast wurden 1 bzw. 2 Weißstorchpaare und im Bereich Aper Tief 15 Lachmöwenpaare als besonders kollisionsgefährdet gesichtet. Die Weißstörche brüten in Detern und suchen Nahrung in Holtgast. In Westermoor brütet ein Mäusebussard, in Tange sind Flugbewegungen von zwei Rohrweihen zu verzeichnen.
Die Auswertung der Brutvögel zeigt, dass das Aper Tief eine nationale und der Bereich Holtgast aufgrund des Nahrungsraums für Weißstörche eine landesweite Bedeutung aufweisen. Die übrigen drei Bereiche haben eine unter lokale, lokale und regionale Bedeutung für Brutvögel. Die Auswertung des Konfliktpotenzials lässt Windenergieanlagen am Aper Tief und in Tange kaum realisieren. Bei den übrigen Bereichen müssen die Konfliktpotenziale ausgeglichen werden, z.B. durch temporäre Abschaltung der Anlagen oder Verlagerung der Nahrungs- und Bruträume. Hierbei ist es notwendig, vor Aufstellen der Anlagen den neuen Lebensraum zur Verfügung zu stellen.
Für die Gastvögel sind 2014/2015 insgesamt 49 Erfassungstermine in den Gebieten Aper Tief, Holtgast, Westermoor und Klauhörn durchgeführt worden, in Tange 2012/2013 insgesamt 49 Termine zuzüglich 16 Termine in 2014. Auch hier wurde für das Aper Tief eine nationale Bedeutung wegen Gänse und Kampfläufer notiert (hohes Konfliktpotenzial), die übrigen Bereiche haben eine landesweite Bedeutung mit geringem bzw. mittlerem Konfliktpotenzial.
Die Fledermäuse sind an 10 Terminen mit Detektoren erfasst worden. Zusätzlich wurden 5 Horchkisten aufgestellt und eine Dauererfassung von Anfang April bis Ende Oktober durchgeführt. Besonders im Bereich des Aper Tiefs wurden aufgrund der Vielzahl von Insekten Fledermäuse erfasst. Die Dauererfassung zeigt hohe Werte im April (Frühjahrszug) und Spitzenwerte Ende August / Anfang September 2014 (Herbstzug). Die Auswertung zeigte auch hier für das Aper Tief ein äußerst hohes, für Holtgast ein sehr hohes, für Tange ein hohes und für Westermoor und Klauhörn ein zeitweise hohes Konfliktpotenzial. In den Bereichen Holtgast, Westermoor, Klauhörn und Tange wären umfangreiche bzw. teilweise temporäre Abschaltungen erforderlich, beim Aper Tief maximale temporäre Abschaltungen.
Zusammenfassend ist zu bemerken, dass die Gebiete Aper Tief und Tange nicht zu realisieren sind, in Holtgast sind umfangreiche temporäre Abschaltungen erforderlich, in Westermoor und Klauhörn teilweise temporäre Abschaltungen.
Die Verwaltung bedankt sich bei der NWP GmbH für die Vorstellung der faunistischen Untersuchung. Das Standortkonzept „Potenzialflächen Windenergie“ wurde im Jahr 2013 für alle Ammerlandgemeinden erstellt aufgrund des Beschlusses vom Kreistag, regenerativen Energien und dem Klimaschutz den Vorrang zu geben. Der Gemeinderat hat anschließend beschlossen, die faunistische Untersuchung für die Potenzialflächen der Gemeinde Apen zu veranlassen.
Der Ausschuss favorisiert eine ausgiebige Beratung in den Fraktionen, bevor darüber beschlossen werden soll, ob bzw. wo weitere Flächen für Windenergieanlagen in der Gemeinde Apen planerisch ausgewiesen werden sollen. Der Landkreis hat die Potenzialstudie angeschoben aufgrund der Beschlussfassung des Bundes, aus der Kernenergie auszusteigen und stattdessen regenerative Energien zu nutzen bzw. einzusetzen. Es wurden Abstände festgelegt mit weichen und harten Tabuzonen.
Finanzielle Erträge sind immer willkommen, Natur und Umwelt dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden. Die Ausdeichungsflächen am Aper Tief und das Wiesenvogelbrutgebiet in Klauhörn sind sensible Bereiche. Die Wünsche der Anwohner sollten respektiert werden, allerdings kann nicht überall das „St.-Florian-Prinzip“ gelten.
Auf Anfrage teilt die NWP mit, dass im Gutachten mögliche Kompensationsmaßnahmen dargestellt sind. Die faunistische Untersuchung ist im Findungsprozess sehr früh angesiedelt. Die Art der Kompensation kommt auf die Art und Anzahl der Anlagen an, so dass bei einer positiven Entscheidung für Windenergieanlagen anschließend weitergehende Untersuchungen notwendig sind. Einige Vogelarten sind sehr standortgebunden, andere haben evtl. in einigen Jahren die untersuchte Fläche verlassen. Je weiter die Rotoren vom Erdboden entfernt sind, umso geringer sind die Beeinträchtigungen in Bezug auf Verscheuchen bzw. Kollisionen. Dafür wird der benötigte Luftraum der Rotoren größer.
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Anschließend erfolgt die Bürgerfragestunde zum Thema Windenergie.
Es wird um Auskunft gebeten, wie mit dem Infraschall umgegangen wird. Dieser ist heute nicht zur Sprache gekommen. Länder wie Dänemark haben den Bau von Windenergieanlagen wegen Infraschall massiv eingeschränkt. Im Grundgesetz ist das Recht auf Gesundheit festgeschrieben.
Die NWP erläutert, dass Infraschall nicht Gegenstand der faunistischen Untersuchung war, da keine Hinweise auf eine relevante Auswirkung auf Vögel und Fledermäuse bekannt sind.
Die Verwaltung ergänzt, dass nicht belegt ist, dass Infraschall negative Auswirkungen auf den Menschen hat. Der Landkreis Leer veranstaltet am 28.09.2015 ab 19.00 Uhr in Leer in den Berufsbildenden Schulen an der Blinke eine Veranstaltung zu diesem Thema. Außerdem gibt die Verwaltung zu bedenken, dass der Planungsprozess noch sehr viel mehr an Untersuchungen und Gutachten erfordert. Der Infraschall wird hierbei ebenfalls ein Thema für die entsprechenden Fachleute sein.
Von Bürgern wird auf neue Techniken bei der Windenergie verwiesen zum Beispiel der Einsatz von Drachen. Auch andere Überlegungen zum Klimaschutz wären denkbar. Wichtig ist eine umfassende Transparenz bei der Entscheidungsfindung. Der Bürger muss informiert werden und zu Wort kommen dürfen. Es kann nicht sein, dass nur wirtschaftliche Belange bei der Entscheidung eine Rolle spielen.
Auf Anfrage erklärt die Verwaltung, dass die Ergebnisse zur Rohrweihe in Tange der Samtgemeinde Jümme zur Verfügung gestellt werden können. Heute ging es um die Information in der Gemeinde Apen. Die Sicherheitsabstände zu Windenergieanlagen wurden beim Erstellen der Potenzialstudie gegenüber den seinerzeitigen Windparkplanungen in Augustfehn II erhöht.
Die NWP erläutert, dass durch Rechtsprechungen aus den Jahren 2012 und 2013 in der Regel ein Abstand unterhalb der zweifachen Anlagenhöhe als unzulässig angesehen wird. Ein dreifacher Abstand wird als nicht bedrängend beurteilt. Ein konkretes Gesetz existiert hierzu nicht, sondern der Abstand ergibt sich aus den geplanten Anlagen. Lärm und Schattenwurf sowie die Höhe der Anlagen begründen den Abstand. Ob und welche Anlagen wohin kommen sollen, ist eine Entscheidung der Politik, das Gutachten weist lediglich Möglichkeiten auf.
Von einem Bürger wird mitgeteilt, dass die alten Anlagen zum Teil sehr laut sind. Grundstücke in der Nähe von Windenergieanlagen verlieren ihren Wert. Eine Veräußerung ist unmöglich.
Die NWP weist darauf hin, dass Anlagen abgestellt bzw. nachgerüstet werden können. Im Außenbereich ist der Schutzanspruch nicht so hoch wie innerorts.
Vom Ausschuss wird erläutert, dass die Planungshoheit beim Gemeinderat liegt. Wenn alle Punkte berücksichtigt wurden, kann über eine evtl. Planung entschieden werden.
Die Verwaltung ergänzt, dass der Landkreis Leer in seinem Regionalen Raumordnungsprogramm Standorte für Windenergieanlagen vorsehen wird. Hier wurde die Planung auf eine andere Ebene gestellt. Der Landkreis Ammerland ist den anderen Weg gegangen mit der Potenzialstudie und dem Appell an die Gemeinden zur Bereitstellung von entsprechenden Flächen.
Von Bürgern wird auf die Abstandsregelungen im Ausland am Beispiel Dänemark (3 km Abstand) und den USA (2,5 km Abstand) verwiesen. Hier haben internationale Wissenschaftler in Untersuchungen schädliche Einflüsse von Infraschall auf Menschen publiziert. Es wird viel Geld ausgegeben für Fledermäuse und Vögel. Menschen benötigen auch Schutz. Wenn die Anlagen erst stehen, ist es zu spät. Alternative Energien (z.B. Solarfelder) sollten ebenfalls überlegt werden. Zurzeit wird Strom verschenkt ins Ausland, weil hier zu viel produziert wird und nicht eingespeist werden kann. Windenergie kann nur zu 20 % ausgenutzt werden, weil Speicherkapazitäten und Anschlusstechnik fehlen.
AV Reil dankt den anwesenden Zuschauern für die ruhige und sachliche Diskussion. Die Gremien werden sich intensiv mit dem Thema beschäftigen und in einer der nächsten Sitzungen einen Beschluss fassen.
Die Verwaltung wird wie bisher Transparenz bei der Windenergieplanung zeigen und in der örtlichen Zeitung sowie der Internetseite der Gemeinde über amtliche Bekanntmachungen etc. die Bürger informieren. Auch die Bezirksvorsteher werden bei Bedarf mit eingebunden.