Sitzung: 21.09.2015 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für
die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 28, 1. Änderung –
Vreschen-Bokel, Weißdornstraße – vorgebrachten Anregungen sowie für die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext
ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am
13.10.2015 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen
vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu
unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB
abgesehen.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan
Nr. 18, 1. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt
hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 28, 1.
Änderung, öffentlich bekannt zu machen.
Die NWP erläutert die Abwägung. Ein Spielplatz wurde in einen Bauplatz umgewandelt. Die Nutzung entspricht dem umliegenden Gebiet.
Der Landkreis Ammerland hat um eine Ergänzung der Begründung zur Erreichbarkeit des nächstgelegenen Spielplatzes gebeten, welcher in ca. 160 m fußläufiger Entfernung liegt. Die im Ursprungsplan vorhandene Wallhecke wird in einen Gehölzstreifen umgewandelt, die Kompensation erfolgt über das Wallheckenschutzprogramm des Landkreises Ammerland. Eine Ergänzung zum Hochwasserrisikomanagement findet sich inzwischen in allen Bauleitplänen. Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen angeregt.
Die Deutsche Bahn hat allgemeine Hinweise abgegeben und auf mögliche Emissionen von der Bahnstrecke auf die Bebauung verwiesen. Ein Ersatzanspruch gegenüber der Bahn besteht hierbei nicht. Die Abwägung sieht hierin kein gravierendes Problem, da sich zwischen Bahnstrecke und neuem Baugrundstück mehrere Wohnhäuser befinden.
Von Leitungsträgern sowie dem Kampfmittelbeseitigungsdienst wurden ebenfalls verschiedene Hinweise abgegeben, private Anregungen sind nicht eingegangen. .