Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 47, 2. Änderung – Apen, Sport­platzgelände – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Vertreter öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 13.10.2015 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 47, 2. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Der Flächennutzungsplan weist für einen Teilbereich der Sondergebietsfläche eine Grünanlage mit der Zweckbestimmung „Sport-/Bolzplatz“ auf und wird im Wege der Anpassung für den Bereich der Sondergebietsfläche berichtigt. Der Rat der Gemeinde Apen billigt die 54. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Apen, Sportplatzgelände -.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 54. Berichtigung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 47, 2. Änderung, öffentlich bekannt zu machen.

 


Die NWP erläutert die Abwägung. Das Sondergebiet „Sportstätte“ wird in Richtung Süden erweitert, um den Bau eines Gebäudes für mehrere Vereine zu ermöglichen.

Der Landkreis Ammerland regt an, die Sportnutzung um kulturelle und gemeinnützige Zwecke zu erweitern. Auch ist auf die Berichtigung des Flächennutzungsplans hinzuweisen, da der Flächennutzungsplan eine geringere Sondergebietsfläche darstellt. Weiter sei die Grundflächenzahl von 1,0 auf 0,8 zu reduzieren. Der Raumbedarf der einzelnen Vereine kann trotzdem erfüllt werden. Für die Errichtung von Gebäuden in der Deichschutzzone liegt bereits eine Ausnahmegenehmigung vor. Weitere redaktionelle Änderungen ohne Auswirkung auf die Planinhalte werden berücksichtigt.

Die Deutsche Bahn gibt allgemeine Hinweise ab und fordert, dass keine Beeinträchtigung des Bahnverkehrs stattfinden darf. Aufgrund der Entfernung von 150 m zur Bahnstrecke geht die Gemeinde nicht von einer Gefährdung aus.

Von den Leitungsträgern werden allgemeine Hinweise abgegeben, die EWE verweist auf ein vorhandenes Kleinpumpwerk. Von der Ammerländer Wasseracht wird auf den bestehenden Wasserzug verwiesen, die Bundeswehr weist auf das Landesverteidigungsradar hin (keine Gebäude über 30 m Höhe).

Private Anregungen wurden nicht abgegeben. 

Auf Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass die Stellungnahme der Oberen Denkmalschutzbehörde noch nicht vorliegt. Die Anforderung erfolgt über den Landkreis Ammerland.