Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) des Bebauungsplans Nr. 118 A – Apen, Am Strodacker Verlängerung – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 13.10.2015 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 118 A – Apen, Am Strodacker Verlängerung – vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 13.10.2015  beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 118 A gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

 


Die NWP erläutert die Beschlussvorlage. Es handelt sich um die Ergänzung des Baugebietes Am Strodacker in Apen um sechs Bauplätze.

Der Hinweis des Landkreises Ammerland auf eine ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung wird dahingehend abgewogen, dass das Oberflächen­entwässerungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 118 bereits die Erweiterungsfläche mit erfasst hat. Die Regenrückhaltung kann das zusätzliche Wasser mit aufnehmen. Für die Erschließung des Plangebietes wurde ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Der Anregung auf Herausnahme der Längenbegrenzung wird nicht gefolgt, da für die Gemeinde das Erscheinungsbild der neuen Gebäude wichtig ist, egal ob Einzel- oder Doppelhaus. Mehrere kleinere redaktionelle Änderungen werden durchgeführt.

Din Anregungen der Ammerländer Wasseracht bezüglich der Regenrückhaltung werden beachtet und eine Anpassung der wasserrechtlichen Genehmigung beantragt.

Die Landwirtschaftskammer sieht keine erheblichen Geruchsbelästigungen von Seiten der landwirtschaftlichen Betriebe.

Private Anregungen wurden nicht abgegeben.

Auf Anfrage teilt die NWP mit, dass der Gehölzstreifen im Norden und Osten des Plangebietes auf die Kompensation mit angerechnet wird.