Von einem  Anwesenden wird mitgeteilt, dass  mehrere Ratsmitglieder der Einladung einer Anwohnerin zu einem persönlichen Gespräch gefolgt sind, um über die neue Planung im Gewerbegebiet zu sprechen (Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung). In diesem Gespräch sei zugesichert worden, dass der Grüngürtel und der Kolonistenweg in der bisherigen Form bestehen bleiben. Er hofft, dass dieses Wort auch heute noch gilt.

Anschließend erfolgt von ihm ein ausführlicher Bericht über die Problematik zur Bebauungsplanung.

Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurde zu Ferienbeginn veröffentlicht. Im Rathaus wurde einer Anwohnerin ein Bebauungsplanentwurf – allerdings nur die zeichnerische Festsetzung – ausgehändigt. In verschiedenen Gesprächen mit dem Bürgermeister, der Ersten Gemeinderätin und dem Bauamtsleiter wurde als Hauptproblem der Ausbau des Kolonistenweges zu einer Erschließungsstraße des Gewerbegebietes angesprochen.

Die ehemaligen Kolonate gingen von der Stahlwerkstraße bis zur Ostfriesischen Grenze und wurden in den Jahren 1998 / 1999 zum Teil an die Gemeinde Apen verkauft unter der Bedingung, dass die verbleibenden rückwärtigen Grundstücke im Eigentum bleiben können. Von der Gemeinde wurde im Jahre 1999 zugesagt, einen ca. 50 m breiten Grünstreifen nordwestlich der Erschließungs­straße einzuplanen und die Erschließungs­straße (Kolonistenweg) als kleine gepflasterte Straße durch die Anwohner selbst erstellen zu lassen. Die Straße sollte nur dann gebaut werden, wenn dies Wunsch aller Anwohner sei bzw. der Bauwillige müsste dann die Kosten für den Straßenausbau bis zu seinem Grundstück vorstrecken. Die Kosten sollten vergleichbar sein mit einer gepflasterten Zuwegung von der Stahlwerkstraße zu den ca. 45 m entfernten rückwärtigen Grundstücksflächen. Dies hätte ca. 3.000,00 € für jeden Anwohner bedeutet. Nun wurde die Auskunft erteilt, dass die Anwohnerbeteiligung ca. 15,00 € bis 20,00 € / m² betragen würde. Seinerzeit wurde das Grundstück der Anwohnerin an die Gemeinde für 100.000,00 DM veräußert, jetzt soll sie 40.000,00 € für die Straße bezahlen.

Innerhalb der Auslegungsfrist wurden von Anwohnern mehrere Schreiben an die Gemeinde und die Ratsmitglieder geschickt, auch die Nordwest-Zeitung wurde informiert. An der Friesenstraße haben zwei junge Familien gebaut. Auch ihnen wurde seinerzeit zugesichert, dass der Grüngürtel bestehen bleiben würde.

Weiter wird nachgefragt, ob für das Bauvorhaben auf der benachbarten Fläche an der Tiegelstraße neben dem Lärmgutachten weitere Gutachten vorhanden sind, zum Beispiel über Geruchsemissionen. Von Anwohnern werden Umweltverschmutzungen durch Papierbeschichtung bzw. –druck befürchtet, falls die Firma in die Fertigung von Papiertüten einsteigt. In der Hauptwindrichtung liegen Grundschule, Kindergarten und Neubaugebiete.

Die Verwaltung teilt mit, dass Baugenehmigungsbehörde der Landkreis Ammerland ist und entsprechende Anfragen von dort beantwortet werden. Die Baugenehmigung wurde auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 88 erteilt. Vom Landkreis wurden vor Genehmigungserteilung die gesetzlichen Vorgaben geprüft. Das Industriegebiet muss mit entsprechenden Firmen gefüllt werden. Die Gemeinde hat sich sehr um die Ansiedlung dieses Betriebes bemüht.

Die Frage nach den Bedingungen des Kaufvertrages mit der Firma wird nicht beantwortet, da es sich hierbei um einen Vertrag zwischen Gemeinde und Unternehmen handelt. Sofern eine Erweiterung des Betriebes ansteht, wird die Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren wieder entsprechend beteiligt (gemeindliches Einvernehmen). Die Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung und die Ansiedlung des Gewerbebetriebes sind zwei verschiedene Verfahren.

Es wird nachgefragt, warum bei der  Bauleitplanung ein vereinfachtes Verfahren gewählt wurde, obwohl die Grundzüge der Planung berührt sind. Die Anwohner haben Angst und möchten wissen, was sonst noch alles hierher kommt.

Der Ausschuss verweist auf die anschließende Beratung zu TOP 7 und ist einstimmig damit einverstanden, eine zusätzliche Bürgerfragestunde in diesen Beratungspunkt aufzunehmen.