Beschluss: einstimmig beschlossen

1.      Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung, wird an die Fraktionen zurückverwiesen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 88, 3. Änderung, mit den Wünschen der Anwohner der Stahlwerkstraße in einem gemeinsamen Gespräch abzustimmen.

 


Die Verwaltung erläutert anhand einer Präsentation die Beratungsabfolge zum Bebauungsplan Nr. 88 seit dem Ende der 90er Jahre. Für ein bedeutendes Gewerbegebiet in Autobahnnähe wurde für die gesamte Fläche des Bebauungs­plans Nr. 88 ein Umlegungsverfahren mit einer Bemessungsgrundlage von 1,80 DM / m² durchgeführt. Viele Eigentümer haben vor Abschluss des Umlegungsverfahrens bereits Flächen an die Gemeinde für 4,50 DM verkauft. Danach wurde das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 88  mit Festsetzung der Grünfläche mit einer zweiten Auslegung zum Abschluss gebracht. Die Grundstücks­eigentümer entlang der Erschließungsstraße „Kolonistenweg“ wurden parallel über das Beitragsverfahren bei Realisierung der Straße informiert.

Die derzeitige Situation stellt sich so dar, dass die Gemeinde ca. 7 ha Industrieflächen an der Tiegelstraße an ein Leeraner Unternehmen veräußern konnte. Durch diese Ansiedlung wurde das ursprüngliche Flächen­konzept verändert. Durch Verlängerung der Schultze-Fimmen-Straße bis an den Kolonistenweg und Verbreiterung der festgesetzten Straßenfläche von 7,0 m auf 9,0 m könnte eine mittige Erschließungsstraße entfallen. Die Umplanung des Rückhaltebeckens am Kolonistenweg nach Norden hin erfolgt, weil aktuelle Vermessungen belegt haben, dass die alte Lage von den Geländehöhen her unglücklich gewählt war. Die jetzige Festlegung erfolgt an der tiefsten noch verfügbaren Stelle des Geländes.

Von den Grundstückseigentümern, die mit ihren rückwärtigen Flächen an den Kolonistenweg stoßen, wurde in den 16 Jahren seit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 88 der Wunsch nach Bau der Erschließungsstraße nicht geäußert; zum Teil wird diese Straße von Einwendungsführern heute sogar in Frage gestellt. In diesem Zusammenhang wird von der Verwaltung erläutert, dass festgesetzte Straßenfläche nicht gleichbedeutend ist mit späterer befestigter Fahrbahn, sondern hierin auch die Nebenanlagen und Randstreifen enthalten sind.

Der Bebauungsplan Nr. 88 verschiebt das Regenrückhaltebecken nach Nordwesten und verzichtet auf eine Erschließungsstraße. Die Schultze-Fimmen-Straße wird an die Erschließungsstraße Kolonistenweg angebunden. Im neuen eingeschränkten Gewerbegebiet nördlich des Kolonistenweges werden erheblich geringere Lärmwerte zugelassen als im vorhandenen Mischgebiet an der Stahlwerkstraße. Eine rückwärtige Bebauung im Mischgebiet ist nur durch den Bau der Erschließungsstraße möglich, da es sich bei der Stahlwerkstraße um eine Kreisstraße handelt, an der nicht ohne Weiteres zusätzliche Zufahrten geschaffen bzw. bestehende Zufahrten für ein zweites Gebäude genutzt werden dürfen. Für eine gute Durchmischung der Mischgebietsfläche mit Wohnen und Gewerbe (50 : 50) könnten zwei gemeindliche Grundstücke evtl. zur Verfügung gestellt werden.

Ein reines Wohnen ist hier schon aufgrund der Vorbelastungen durch die Kreisstraße und das Stahlwerk nicht zulässig.

Von der Verwaltung wird ebenfalls richtiggestellt, dass es sich bei der Grünfläche nicht um einen Pflanzgürtel handelt, sondern um eine Fläche für die Regenrückhaltung, welche bis auf eine randliche Eingrünung nicht bepflanzt werden darf. In einem Lärmgutachten werden Anpflanzungen grundsätzlich nicht berücksichtigt, da diese keinen Lärm zurückhalten. Die Fläche für die Regenrückhaltung ist so bemessen, dass sie das Oberflächenwasser des gesamten Industrie- und Gewerbegebietes aufnehmen kann.

Anschließend erläutert die NWP GmbH Oldenburg den Auslegungsentwurf mit den Änderungen der Festsetzungen zum Ursprungsplan sowie die eingegangen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen. Von den 20 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden haben elf keine  Anregungen mitgeteilt.

Vom Landkreis Ammerland wird auf die Berichtigung des Flächennutzungsplans verwiesen. Ein Hinweis hierauf wird in die Begründung aufgenommen. Eine Festsetzung zur Steuerung des Einzelhandels wird in ihrer Form so belassen, da Einzelhandelsbetriebe gemäß dem Regionalen Einzelhandelskonzept des Landkreises Ammerland in den städtebaulich integrierten Lagen angesiedelt werden sollen. Die private Grünfläche als Maßnahmenfläche kann in eine Fläche mit Pflanzgebot umgewandelt werden. Hinweise zu Bodenfunden, dem Hochwasserrisikogebiet und redaktionelle Hinweise werden berücksichtigt.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg äußert Bedenken wegen der niedrigen Emissionskontingente im eingeschränkten Gewerbegebiet und befürchtet, dass hier keine typische gewerbliche Entwicklung möglich ist. Der Anregung auf größere Abstandsflächen wird nicht gefolgt, die Gemeinde gibt der betrieblichen Entwicklung im Industriegebiet den Vorrang vor einer Abstandsfläche. Die Hinweise zum Lärmschutz werden beachtet. Ein Wohnen ist in dem eingeschränkten Gewerbegebiet – außer Betriebsleiterwohnungen – nicht möglich.

Von der Ammerländer Wasseracht sowie den Leitungsträgern erfolgen Hinweise zum Entwässerungskonzept (inzwischen genehmigt) und auf Leitungen im Plangebiet. Allgemeinen Hinweisen zur Kampfmittelerforschung kann begegnet werden, dass das Gebiet als erschlossen betrachtet werden kann.

Anschließend werden die eingegangenen privaten Anregungen besprochen. Insgesamt sind 31 Stellungnahmen mit 8 unterschiedlichen Inhalten abgegeben worden.

Eine nicht ausreichende Beteiligung der Anwohner wird angesprochen. Hierzu ist zu berichten, dass die Beschlüsse zur Bebauungsplanänderung in öffentlichen Ausschuss­sitzungen erfolgen. Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss werden in der Tageszeitung, im Aushang und im Internet veröffentlicht. Nach erfolgter öffentlicher Auslegung finden auch die Beratung der Stellungnahmen sowie die Beschlussfassung in öffentlichen Sitzungen statt. Die Abhaltung von Anliegerversammlungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Die NWP erläutert die Unterschiede des vereinfachten Bauleitplanverfahrens nach § 13 BauGB und des hier durchgeführten beschleunigten Verfahrens nach § 13 A BauGB. Im beschleunigten Verfahren erfordert eine Grundfläche zwischen 20.000 m² und 70.000 m² eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Die durchgeführte Vorprüfung hat gezeigt, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Verfahren kann nach § 13 A BauGB durchgeführt werden.

Der Anregung, den Bauteppich im Mischgebiet 2 des Bebauungsplans Nr. 88 auf einem Grundstück zu erweitern, kann nicht gefolgt werden, da dieses nicht im Änderungsbereich liegt. Eine rückwärtige Erschließung wie im Mischgebiet 1 ist hier nicht möglich.

Den Bedenken gegen eine Verlegung der Straße und der Pufferzone werden die wirtschaftliche Entwicklung des Gebietes sowie die Entwässerungsplanung entgegengehalten, welche eine Neuordnung erforderlich machen. Zwei einseitige Erschließungsstraßen sind unwirtschaftlich. Durch die geringen Emissionskontingente im eingeschränkten Gewerbegebiet entlang des Kolonistenweges ist eine Ansiedlung von lärmintensiven Betrieben nicht möglich. Es können Büronutzungen, Lagergebäude u.ä. errichtet werden, ähnlich wie in einem Mischgebiet. Der Abstand des Mischgebietes zum Industriegebiet an der Tiegelstraße bleibt unverändert zur Ursprungsplanung.

Einige Anwohner erheben Bedenken gegen die Nutzung der Friesenstraße als Gewerbestraße. Hier ist zu bemerken, dass der überwiegende gewerbliche Verkehr über die Schultze-Fimmen-Straße laufen wird. Die Einwände gegen den Ausbau des Kolonistenweges entgegnet die NWP in gleicher Weise wie die Verwaltung, dass durch einen 2 m breiteren Straßenkörper keine wesentliche Verschlechterung der Situation der Anlieger erfolgt. Die Hauptzufahrt bleibt die 12 m breite Schultze-Fimmen-Straße. Die Verkehre können besser verteilt werden.

Die vertragliche Zusicherung der Grünfläche sowie die Umsetzung einer Bepflanzung sind nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Auch ist die Rückhaltefläche nicht für eine Bepflanzung geeignet, wobei eine Sichtbepflanzung zum Industriegebiet geplant ist.

In einem Gewerbegebiet liegt die Größe der überbaubaren Flächen mit einer Grundflächenzahl von maximal 80 % im gesetzlichen Rahmen. Die überbaubaren Flächen sichern den Planungsspielraum. Auch eine Gebäudehöhe von 20 m  ist durchaus üblich, sie kann jedoch noch überprüft werden.

Die Ansiedlung des angesprochenen Großbetriebes erfolgt außerhalb des Änderungsbereichs im Industriegebiet und entspricht den rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Verträglichkeit ist im Baugenehmigungsverfahren geprüft worden.

Weiter folgen allgemein geäußerte Anregungen, dass die Belange der Anwohner nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Hierzu ist nochmals anzubemerken, dass durch die geringen Emissionskontingente keine lärmintensiven Betriebe entlang des Kolonistenweges angesiedelt werden können. Die rückwärtigen Grundstücke im Mischgebiet entlang der Stahlwerkstraße haben seit 16 Jahren keine Entwicklung erfahren und werden derzeit als landwirtschaftliche Fläche oder als Gehölzfläche genutzt. Es kann keine direkte Betroffenheit der Wohngebäude an der Stahlwerkstraße festgestellt werden. Eine rückwärtige Bebauung auf den Mischgebietsflächen am Kolonistenweg würde als zusätzlicher  Puffer zum eingeschränkten Gewerbegebiet fungieren. Durch eine bessere Erschließung mit einer Straße, auf der Begegnungsverkehr möglich ist, können die Grundstücke besser vermarktet werden, so dass hier ein Vorteil für die Eigentümer entsteht.

Die Befürchtung des Wertverlustes für umliegende Wohngrundstücke wird in gleicher Weise abgegolten. Es findet keine grundsätzliche Verschlechterung statt, da das gewerbliche Umfeld bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 88 vorgegeben ist.

Die NWP weist darauf hin, dass in einem Mischgebiet zu 50 % gewerbliche Anteile in der Bebauung erforderlich sind. Das vorhandene Mischgebiet entlang der Stahlwerkstraße ist Teil des Gesamtkonzeptes zum Bebauungsplan Nr. 88, die Ausweisung erfolgte seinerzeit einvernehmlich. Eine Rückstufung in ein Wohngebiet ist aufgrund des Industriegebietes, des Stahlwerks sowie der Verkehrsbelastung der Stahlwerkstraße nicht möglich.

Die Umsetzung der Entwässerungsmaßnahmen ist zum Teil bereits erfolgt, das aktuelle Entwässerungskonzept zur Sicherung der schadlosen Oberflächenentwässerung wurde vom Landkreis Ammerland genehmigt.

Zu den geäußerten Zweifeln am Immissionsschutz und Lärmgutachten kann gesagt werden, dass das Lärmgutachten 2015 aktualisiert wurde. Die niedrigen Immissionskontingente berücksichtigen die bereits vorhandene Vorbelastung und eine schutzwürdige Bebauung. Die zulässigen Richtwerte werden eingehalten bzw. unterschritten, so dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden.

Auswirkungen auf Klima/Luft, Orts- und Landschaftsbild sowie Fehnstrukturen werden von Anwohnern ebenfalls befürchtet. Diese Auswirkungen wurden bereits bei Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 88 in die Kompensation eingestellt. Die Flächen zur Regenrückhaltung werden lediglich verlagert, hierdurch ergibt sich kein verändertes Landschaftsbild.

Es werden Zweifel an die Anforderung der Bauleitplanung geäußert und die Abwägung für nicht ausreichend gehalten, so dass das Änderungsverfahren eingestellt werden sollte. Die Abwägung erfolgt dahingehend, dass eine ausreichende Konfliktbewältigung erfolgt durch die Erstellung des Lärmschutzgutachtens und dem Entwässerungskonzept. Die Belange von Natur und Landschaft werden berücksichtigt. Die Änderung des Bebauungsplans dient der Sicherung und Mehrung von Arbeitsplätzen und trägt damit auch dem Allgemeinwohl und der Erhaltung sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen Rechnung. Einer gewerblichen Entwicklung kann lt. BauGB der Vorrang gegeben werden.

Anschließend erfolgt eine rege Diskussion im Ausschuss.

Dem Ausschuss ist sehr viel an Informationen zugeführt worden. Das Gewerbe- / Industriegebiet am Autobahnzubringer zeigt Erfolg bei der Ansiedlung von Betrieben. Die Gemeinde hat hierdurch einen Zugewinn an Gewerbesteuereinnahmen, welche für die Deckung der Ausgaben benötigt werden. Das Beteiligungsverfahren hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stattgefunden. Hier taucht die Überlegung auf, ob in jedem Bauleitplanverfahren grundsätzlich  eine frühzeitige Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung vor der öffentlichen Auslegung erfolgen sollte.

Die Anregungen aus dem privaten Bereich zeigen vier Hauptthemen:
- Befürchtung größerer gewerblicher Verkehre durch Straßen, die auch der Wohnbebauung
   dienen,
- Ablehnung der Verschiebung der Grünfläche / Regenrückhaltebecken,
- Befürchtung hoher Erschließungsbeiträge bei Ausbau des Kolonistenweges und
- Ablehnung von 20 m hohen Gebäuden.

Es wird vorgeschlagen, die Gebäudehöhe auf 12 m zu reduzieren und den Kolonistenweg beitragsfrei für die Anwohner auszubauen. Um diese Fragen zu klären, sollte die Beschlussfassung zunächst zurückgestellt werden.

Eine Änderung des Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans ist nichts Ungewöhnliches. Die Anwohner werden nicht von Rat oder Mitarbeitern der Verwaltung beeinflusst.

Von der Verwaltung wird auf die bestehende Erschließungsbeitragssatzung verwiesen, welche beim Ausbau von Erschließungsstraßen in Baugebieten angewendet werden muss. Die Gemeinde hat eine Vielzahl von Ausgaben zu tätigen und muss die Gelder hierfür einnehmen. Per Gesetz ist vorgeschrieben, dass zunächst alle verfügbaren Gebühren und Beiträge erhoben werden müssen. An zweiter Stelle steht die Anhebung von Steuern und an dritter Stelle die Aufnahme von Krediten.

Im Baugesetzbuch ist die Erhebung von Erschließungsbeiträgen grundsätzlich vorgesehen. Die vom Rat der Gemeinde Apen beschlossene Erschließungsbeitragssatzung sagt aus, wie die Erschließungsbeiträge zu errechnen und zu veranlagen sind. Ein pauschaler Verzicht ist nicht ohne weiteres möglich. In Ausnahmefällen kann eine Zahlung erlassen werden, aber auch hier sind genaue Vorgaben zu beachten. Ein pauschaler Erlass für einen Abrechnungsbereich ist nicht möglich.

 Im Bereich des Kolonistenweges besteht die besondere Situation, dass neben dem Mischgebiet, welches überwiegend in privater Hand ist, auf der anderen Seite die gemeindliche Gewerbefläche liegt. Sofern im Haushalt der Gemeinde Apen Mittel aus der Wirtschaftsförderung für den Ausbau des Kolonistenwegesbereitgestellt werden, könnte der Beitrag der Anwohner reduziert bzw. ganz von der Gemeinde übernommen werden. Dies muss jedoch bei den Haushaltsberatungen entsprechend berücksichtigt werden. Die Gelder stehen dann für andere Zwecke nicht mehr zur Verfügung.

Aus dem Ausschuss wird an die Planung 1998 / 1999 erinnert. Die Gemeindeverwaltung hat den Bürgern seinerzeit versprochen, dass die Planung nicht zu deren Lasten gehen wird. Der Kolonistenweg wurde nicht durchgängig geplant. Das Vertrauen in die Politik wird missbraucht. Die Planung sollte nicht durchgeschoben werden.

Dem wird entgegengehalten, dass die ersten Beratungen zur Verlegung der Erschließungsstraße im Bebauungsplan Nr. 88 bereits im Juli 2014 erfolgten und hier ein einstimmiger Beschluss erfolgte. Auch im Finanzausschuss wurden die Maßnahmen einstimmig in die Haushaltsberatungen aufgenommen. Die Ratsmitglieder handeln zum Wohl der Allgemeinheit. Sollte die bisherige Planung bestehen bleiben, dürfen sich auf den Gewerbeflächen direkt im Anschluss an dem Rückhaltebecken lärmintensive Betriebe ansiedeln. Dies wird mit der neuen Planung unterbunden. Bis zum Industriegebiet ist bei der neuen Planung kein lautes Gewerbe möglich.

Die Bürger machen sich Sorgen um die Finanzierung der Erschließung. Hier kann auf Fälle in der Vergangenheit verwiesen werden, wo derErschließungsbeitrag eine gewisse Zeit gestundet wurde.

Das Baugesetzbuch hat sich in der Vergangenheit häufig geändert. Das Gebiet in Augustfehn II liegt in unmittelbarer Nähe zur Autobahn und ist für Gewerbebetriebe von daher interessant. Die Gemeinde muss wirtschaftlich und zukunftsorientiert handeln und dieses Gebiet den Bedürfnissen anpassen und weiterentwickeln. Nur mit stetigen Einnahmen können die geplanten Investitionen durchgeführt werden.

Es wird beantragt, den Beschluss an die Fraktionen zurückzugeben und anschließend erneut zu beraten.

Privates und öffentliches Interesse gehen nicht immer konform. Nur eine Beratung in den Fraktionen reicht nicht, um die Interessen zueinander zu führen. Die Verwaltung sollte versuchen, mit den Anwohnern in einem Gespräch zu einem Konsens zu kommen.

Anschließend wird vorgeschlagen, vor der Abstimmung die Bürgerfragestunde abzuhalten. Der Ausschuss ist hiermit einverstanden.

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Eingeschobene Bürgerfragestunde:

Von Bürgern erfolgt der Vorschlag, durch geeignete Maßnahmen ein Durchfahren des Kolonistenweges mit Lkw zu verhindern. Gleiches gilt für die Friesenstraße. Ein weiterer Vorschlag ist, dass die eingesparten Gelder der zweiten Erschließungsstraße für den Ausbau des Kolonistenweges von der Gemeinde bereitgestellt werden, so dass die Erschließungsbeiträge für die Anwohner entsprechend verringert werden.  Der Kolonistenweg könnte auch als Privatstraße durch die Anwohner ausgebaut werden.

Dem wird vom Ausschuss geantwortet, dass auch bei einem Ausbau der Erschließungsstraße durch die Anwohner anschließend eine Übertragung auf die Gemeinde erforderlich wird.

Auf die Frage, ob das Wort eines Politikers in einem persönlichen Gespräch nichts mehr zählt, wird vom Ausschuss darauf hingewiesen, dass in einem sachlichen Gespräch mitgeteilt wurde, die Angelegenheit im Ausschuss zu beraten und zu versuchen, einen einvernehmlichen Weg zu finden.

Auf Anfrage nach dem Kostenträger bei einer Sanierung der Friesenstraße erklärt die Verwaltung, dass nur für den Straßenneubau Erschließungsbeiträge erhoben werden. Sofern für die Sanierung bestehender Straßen von den Anwohnern Beteiligungen gefordert werden sollten, müsste der Gemeinderat zunächst eine entsprechende Satzung beschließen. Eine Straßenausbaubeitragssatzung gibt es in der Gemeinde Apen bisher nicht.

Die NWP erklärt auf Anfrage, dass für die Häuser entlang der Stahlwerkstraße mit der auf den Mischgebietsflächen mögliche Bebauung sowie dem eingeschränkten Gewerbegebiet und den Flächen zur Regenrückhaltung mehrere Pufferzonen bis zum Industriegebiet nachgewiesen werden können.

Es wird um Auskunft gebeten, ob die Grünzone doch anders geplant werden könnte. Der Ausblick auf 50 m lange Gebäude ist nicht sehr erbauend. Lagerhallen müssen beliefert werden, dadurch entsteht Schwerlastverkehr, welcher zu einer Gefahr für die an der Friesenstraße wohnenden Kinder werden kann.

Die Verwaltung erläutert, dass im Mischgebiet an der Stahlwerkstraße Lärmwerte bis 60 dB/(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts erlaubt sind. Das eingeschränkte Gewerbegebiet am Kolonistenweg lässt nur Werte von 45 dB(A) bzw. 30 dB(A) zu. An der Friesenstraße liegen die Werte mit 49 dB(A) und 34 dB(A) etwas höher, aber immer noch deutlich unter denen des Mischgebietes. Bewuchs wird vom Lärmgutachter als nicht existent angesehen, da er Lärm nicht verhindert, sondern nur als Sichtschutz dient.

Von der NWP wird ergänzt, dass die Lärmpegel auch den betriebsbezogenen Verkehr mit berücksichtigen. Im Baugenehmigungsverfahren werden die Lärmkontingente geprüft. Der Gutachter prüft die Auswirkungen des Lärms von nächstgelegenen Häuser zur Lärmquelle.

Dem Wunsch, den Kolonistenweg nur als Privatweg und die Schultze-Fimmen-Straße als durchgängige Straße zur Friesenstraße auszubauen, wird von der Verwaltung entgegengehalten, dass im Bebauungsplan Nr. 88 der Kolonistenweg als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen worden ist und auch so ausgebaut werden muss, um damit den Anforderungen einer Bebauung auch der Mischgebietsflächen zu genügen. Die Friesenstraße ist auf Ostfriesischer Seite auf 3 to begrenzt und wird daher kaum als Abkürzung zur Autobahn von Lastwagen genutzt werden können.

Die NWP gibt zu bedenken, dass ohne Erschließungsstraße die rückwärtigen Grundstücke nicht bebaut werden können. Falls gewünscht, könnte eine Ausplanung erfolgen.

Ein Anwohner weist darauf hin, dass bei Schließen des Kolonistenweges der gesamte Verkehr über die Schultze-Fimmen-Straße und damit an seinem Grundstück entlang verlaufen würde. Damit ist er nicht einverstanden.

Von Anwohnern wird betont, dass zurzeit schwere Fahrzeuge die Friesenstraße befahren. Die Bewohner aus den östlichen Neubaugebieten werden bei einer Anbindung des Gewerbegebietes an die Friesenstraße diese als Abkürzung nutzen, um zur Uplengener Straße zu gelangen. In letzter Zeit gab es bereits vermehrt Unfälle.

Von einer Anwohnerin wird vorgeschlagen, auf die Straße und auf die Bebaubarkeit der rückwärtigen Grundstücke ganz zu verzichten.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einwohnerfrage dazu dient, offene Fragen an den Ausschuss und die Verwaltung zu den Beratungspunkten zu stellen.

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Vom Ausschuss  wurden während der Beratung mehrere Anträge vorgeschlagen, wobei vornehmlich Zurückstellung der Beschlussfassung vorgeschlagen wurde. AV Reil fasst die zum Teil gleich lautenden Anträge aus der Beratung im Planungsausschuss zusammen und lässt über die beiden Punkte einzeln abstimmen.

Anschließend wird die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen, da viele Zuschauer den Sitzungssaal verlassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: