Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen lehnt die Aufnahme einer Bauleitplanung für die Entstehung einer gewerblichen Tierhaltung entsprechend des Antrags der Ing.-Gemeinschaft Hüntelmann im Auftrag der Schröder Holtgast GmbH vom 12.08.2015 ab. Der Antragsteller ist entsprechend zu informieren.

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Die Hähnchenmastställe in Holtgast sollen um zwei Ställe erweitert werden. Es wurden diverse Vorgespräche mit dem Antragsteller und dessen Ingenieur sowie dem Landkreis Ammerland geführt. Vornehmlich mussten die Jahresgeruchstunden geklärt werden für die Erweiterung der Hähnchenmastställe. Ein vor einem Jahr vorgelegtes TÜV-Gutachten geht von Jahresgeruchstunden unter 25 % aus. Dies kann jedoch einen Wert von 24 % bedeuten.

In den Vorgesprächen wurde angedeutet, dass Jahresgeruchstunden von 23 % benötigt würden. Der Landkreis Ammerland hat bei der Flächennutzungsplanänderung und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biker-Motel“ Jahresgeruchstunden von 20 % zugrunde gelegt. Es kann nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Der konkret benötigte Wert ist aus dem TÜV-Gutachten nicht zu entnehmen.

Vor einiger Zeit wurde eine Bauleitplanung für eine gewerbliche Landwirtschaft in Tange nicht weiter fortgeführt. Da die Planung Holtgast sich auf gleicher Ebene befindet, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, hier keine diesbezügliche Bauleitplanung zu betreiben.

Vom Ausschuss wird daran erinnert, dass die Gremien über jeden Einzelfall beraten wollen und nicht pauschal gewerbliche Landwirtschaft ablehnen. In Sichtnähe der Hähnchenställe befindet sich das Ausdeichungsgebiet am Aper Tief, welches bei der faunistischen Untersuchung „Wind“ als Nahrungsraum für Fledermäuse eine hohe Priorität bewiesen hat. Die Ansiedlung einer gewerblichen Landwirtschaft würde einen großen Eingriff in dieses Gebiet darstellen.

In der großflächigen Bauleitplanung der Gemeinde Apen haben sehr viele Landwirte in entsprechenden Verträgen auf die Massengeflügelaufzucht bzw. –mast verzichtet. Im Interesse der Gleichbehandlung sollten an dieser Stelle keine weiteren Bauten zugelassen werden. Allerdings kann dem Antragsteller auch Verständnis entgegengebracht werden, dass dieser aus betriebswirtschaftlichen Gründen seine Ställe erweitern will. Ihm könnte die Chance eingeräumt werden, mit Hilfe technischer Anlagen die Jahresgeruchstunden zu minimieren.

Der Ausschuss kommt überein, auch weiterhin jeden Einzelfall zu prüfen. Gewerbliche Landwirtschaft bedeutet nicht immer eine große Menge von Tieren. In Fall Holtgast wird der Schutz der Umgebung höher gewertet als die Erweiterung des Standortes der Geflügelmast.