Sitzung: 06.03.2018 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der erneuten öffentlichen Auslegung
gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Der
Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am
06.03.2018 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche
Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe
zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 123 A als Satzung. Die Begründung wird
gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die
Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 123 A
öffentlich bekannt zu machen.