Sitzung: 06.03.2018 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Sozialstaffel für monatliche
Elternbeiträge für das Kindertagesstättenjahr 2018/2019 wird wie folgt
festgelegt:
Stufe |
Sozialstaffel |
Regelgruppe |
Integrations- gruppe |
Ganztags- gruppe |
Krippengruppe |
Sonder- öffnung je |
|
|
Einkommensstufe # |
4 Stunden |
5 Stunden |
9 Stunden |
7,5 Stunden |
5 Stunden |
angef. 1/2 Stunde |
|
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
1 |
bis 24.000,00 |
78,00 |
97,50 |
175,50 |
195,00 |
130,00 |
9,75 |
2 |
24.000,01 - 30.000,00 |
98,00 |
122,50 |
220,50 |
243,00 |
162,00 |
12,25 |
3 |
30.000,01 - 36.000,00 |
117,00 |
146,00 |
263,00 |
291,00 |
194,00 |
14,50 |
4 |
36.000,01 - 42.000,00 |
136,00 |
170,00 |
306,00 |
340,50 |
227,00 |
17,00 |
5 |
42.000,01 - 48.000,00 |
156,00 |
195,00 |
351,00 |
388,50 |
259,00 |
19,50 |
6 |
ab 48.000,01 |
175,00 |
218,50 |
393,50 |
436,50 |
291,00 |
21,50 |
# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. §
2 Abs. 2 und § 40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen
Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für
das Kindertagesstättenjahr 2018/2019 = Einkommensteuerbescheid 2016). Die
Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer
dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.
Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am
Mittagessen Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der
Kirchenverwaltung entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.
Geschwisterermäßigung:
Bei einem gleichzeitigen Besuch
der Kindertagesstätte von mehreren Kindern einer Familie wird eine
Geschwisterermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für
das 3. und jedes weitere Kind 100 %. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn
das 1. Kind durch das Land beitragsfrei gestellt ist.
Beitragsfreistellung für das letzte Kindergartenjahr:
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 geboren
wurden, werden durch das Land Niedersachsen beitragsfrei gestellt. Diese werden
von der Gemeinde automatisch ermittelt, für diese Kinder muss also kein Antrag
abgegeben werden.
Öffnungsklausel:
Sollte sich das Einkommen
gegenüber dem Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 %
verringern, so gilt das nachgewiesene geringere Einkommen als
Berechnungsgrundlage. Bei Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.
Weitere Erläuterungen zum Ratsbeschluss:
Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem Kindertagesstättenjahr
sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine evtl. Neuveranlagung des
sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann.
RH T. Huber erläutert die Beschlussvorlage. Die bestehende Sozialstaffel wird nicht geändert. Auf Nachfrage von RH Bruns gibt BM Huber an, dass eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetztes vorliegt, die besagt, dass Erziehungsberechtigte die Möglichkeit haben, den Schulbesuch von Kindern, die im Zeitraum vom 01.06 bis zum 30.09 das 6. Lebensjahr vollenden, um ein Jahr verschieben zu können. Das hat zur Folge, dass viele Kinder ein Jahr lang länger im Kindergarten bleiben und es einen Platzmangel geben könnte. Es werden daher Gespräche mit den Kindergärten geführt..