Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 12 des Flächennutzungs­plans der Gemeinde Apen – Tange, Diskothek – sowie die Erweiterung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – mit einem Sondergebiet „Diskothek“.

Die Plangebiete ergeben sich aus der der Niederschrift des Gemeinderates am 06.03.2018 beigefügten Skizze.

Den  Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.


RH Dr. Habben erläutert die Beschlussvorlage. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

3

Enthaltung:

0