Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, die nachstehend aufgeführten Straßen gemäß § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

Apen: Am Strodacker, Kleefeld

Augustfehn II: Am Hochmoor, Am Sodenstich, Am Torfspitt

Godensholt: Kanalweg

Vreschen-Bokel: Eichendorffstraße (Nr. 5 – 16)

Tange: Altona

 

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Seit 2009 sind keine Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet worden, so dass nun mehrere Widmungen anstehen. Es handelt sich um öffentliche Straßen in den neuen Siedlungsbereichen und um eine Straße, die im Zuge der Flurbereinigung Godensholt in das Eigentum der Gemeinde übergegangen ist.