Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Angelegenheit wird zwecks Beratung in den Fraktionen zurückgestellt. Der Beschluss erfolgt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12.06.2018.

 


Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser Punkt ursprünglich als Sachstandsbericht vorgesehen war. Es muss jedoch ein Beschluss gefasst werden. Aus diesem Grund wurde als Nachtrag eine neue Beschlussvorlage übersandt.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Oldenburg (ArL) zeigt anhand einer Präsentation, dass der Bereich der Gemeinde Apen inzwischen von vier Flurbereini­gungsverfahren überdeckt ist (Apen, Vreschen-Bokel, Godensholt, Tange). Allen gemeinsam war die Zielsetzung, den landwirtschaftlichen Wegebau zu verbessern. Mit Hilfe einer Schautafel wird der Ablauf der Flurbereinigung Tange von der Anordnung im Jahr 2009 bis zum geplanten Abschluss mit dem Flurbereinigungsplan im Jahr 2019 aufgezeigt. Der endgültige Flurbereinigungsplan ist die Grundlage für die Berichtigung der Flurbezeichnungen und der neuen Besitzstände in den amtlichen Unterlagen.

Anschließend folgen Erläuterungen zu den Bauprogrammen im Wege- und Gewässer­plan. In den Jahren 2011 und 2012 sind insgesamt 12,7 km Straßen und Wege ausgebaut worden. Weiterhin wurden in 2012 das Speicherbecken am Schöpfwerk Tange und ein ca. 250 m langer Gewässerbau an der Moorstraße fertiggestellt. Die Ausgaben hierfür belaufen sich auf ca. 1,9 Mio. € für den Wegebau. Für 2018 stehen für den Wegebau noch ca. 1,1 Mio. € zur Verfügung.

In 2018 soll ein ca. 1.400 m langes Teilstück der Tanger Hauptstraße vom Leege Weg bis zur Straße Zum Fuchsbau ausgebaut werden, hinzu kommen die Anlegung eines Speicherbeckens am Schöpfwerk Nordloh-Nord sowie eine Gewässerrenaturierung am Nordloher Kanalpumpgraben und Kämpegraben. Die Ausschreibungen hierfür laufen zurzeit, in einer Vorstandssitzung Ende Mai 2018 wird über die Auftragsvergabe entschieden.

Zunächst war angedacht, in 2018 die Tanger Hauptstraße vom Leege Weg bis zur Kreis­grenze auszubauen. Bei Untersuchungen des Untergrundes wurden jedoch extrem hohe PAK-Werte (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) festgestellt. Die krebs­erregenden Stoffe sind in Teer und Erdölprodukten enthalten und müssen durch Fach­firmen kostenpflichtig entsorgt werden.

In 2015 lagen die geschätzten Ausbaukosten einschließlich Bauleitung für die Tanger Hauptstraße bei ca. 302.270,00 €. Durch Verschieben der Maßnahme wegen der Potentialstudie „Wind“ in 2016 und wegen der Sandtransporte in 2017 zeigt die Kosten­schätzung für 2018 eine Steigerung von 38.462,00 € ohne PAK-Entsorgung. Die geschätzten Kosten einschließlich PAK-Entsorgung liegen bei 717.770,00 €. Diese Mehr­kosten in Höhe von 377.037,00 € kann die Teilnehmergemeinschaft nicht aufbringen und bittet aus diesem Grunde die Gemeinde, die Entsorgungskosten zu übernehmen.

Die Tanger Hauptstraße erschließt unmittelbar und mittelbar über die Nebenstraßen ca. 200 ha Acker- und Grünflächen. Seit Beginn des Verfahrens wurde ein Ausbau in 4,0 m Breite favorisiert. Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Apen besagt ebenfalls, dass die Tanger Hauptstraße 1,0 m breiter ausgebaut werden soll als die übrigen Wirtschaftswege. Bei einem Ausbau in 4,0 m Breite wird ein neuer Unterbau auf lange Sicht dafür sorgen, dass die Straße nicht mehr reparatur­anfällig ist.

Die Verwaltung teilt mit, dass mehrere Alternativen geprüft wurden.

Zum einen besteht die Möglichkeit, das Reststück der Tanger Hauptstraße gar nicht auszubauen.

Zum anderen könnte zwischen der Straße Zum Fuchsbau und der Kanalstraße ein Ausbau in 4,0 m Breite erfolgen, der Rest der Tanger Hauptstraße würde abgefräst und ohne neuen Unterbau mit einer neuen Decke versehen. Die Straße würde ca. 10 bis 15 cm schmaler werden, d.h. nur noch eine Breite von ca. 2,80 m aufweisen. Die Bermen bleiben weiterhin problematisch, da diese für den Begegnungsverkehr stark in Anspruch genommen werden müssen. Auch handelt es sich dann immer noch um eine „alte“ Straße. Auf Nachfrage wird von Fachleuten von dieser Version abgeraten, da weiterhin ein verhältnismäßig großer Pflegeaufwand bestehen ist.

Der gemeindliche Haushalt ist durch verschiedene Projekte bereits sehr stark belastet. Aus diesem Grund können von Seiten der Gemeinde die Kosten für die Entsorgung nicht komplett übernommen werden, sondern nur zu einem Betrag in Höhe von 200.000,00 €. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Betrag zusätzlich bereitgestellt werden kann, weitere Beträge, die darüber hinausgehen, allerdings nicht. Fördermittel vom Bund oder vom Land sind nicht zu erwarten. Die Teilnehmergemeinschaft müsste den Rest des Betrages selbst aufbringen. Dadurch würden wahrscheinlich andere Maßnahmen innerhalb des Flurbereinigungsgebietes Tange nicht durchgeführt werden können.

Das ArL ergänzt, dass in 2015 ein zusätzlicher Betrag für die Flurbereinigung Tange bereitgestellt werden konnte, weil in einem anderen Verfahren Gelder nicht  verbraucht wurden. Dies wird wahrscheinlich nicht noch einmal vorkommen. Die Maßnahmen der Flurbereinigung werden zu 75 % bezuschusst, den Rest tragen je zu ½ die Teilnehmer­gemeinschaft und die Gemeinde.

Im Ausschuss entsteht eine rege Diskussion. Ein Ausbau der Straße in 4,0 m Breite war seit 2012 vorgesehen. Die Bermen können den Begegnungsverkehr nicht aufnehmen. Im Investitionsprogramm der Gemeinde Apen stehen für den Straßenbau jährlich 150.000,00 € zur Verfügung, weitere 150.000,00 € sollen aus Steuereinnahmen bereitgestellt werden. Dass in den alten Teerstraßen PAK enthalten ist, ist bereits seit Jahren bekannt und hätte berücksichtigt werden müssen.

Vom ArL wird darauf hingewiesen, dass in 30 Flurbereinigungsverfahren lediglich zweimal dieses Problem aufgetreten ist. Auf dem bestehenden Unterbau kann lediglich eine 2,80 m breite Straße aufgebracht werden, da ansonsten die Straßenränder weg­brechen würden. Ein Wiedereinarbeiten des PAK-belasteten Materials in den Unter­grund ist nicht gestattet.

Der Ausschuss weist auf die hohe Bedeutung der Tanger Hauptstraße nicht nur für die landwirtschaftlichen Verkehre hin. Dies gilt vor allem für das Teilstück bis zur Kanal­straße. In der Gemeinde Apen sind sehr viele Straßen sanierungsbedürftig. Die Gelder für den Straßenbau können nicht nur in Tange gebunden werden. Auch stellt sich die Frage, wie die zusätzlichen Gelder bereitgestellt werden sollen.

Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass Lösungsansätze erarbeitet werden müssen. Es muss eine Entscheidung getroffen werden, damit das Verfahren zu Ende gebracht werden kann. Die Entscheidung für oder gegen den Straßenbau muss vertret­bar sein im Hinblick auf den Straßenbau für die gesamte Gemeinde Apen.

Im Ausschuss wird darauf verwiesen, dass zunächst die Entscheidung der Teilnehmer­gemeinschaft abgewartet werden sollte, ob das Angebot der Gemeinde Apen, sich mit 200.000,00 € an den Mehrkosten zu beteiligen, angenommen wird.

Vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wird erklärt, dass zum Flurbereinigungs­verfahren Tange auch Teile von Nordloh gehören. An der Tanger Hauptstraße liegen zwei große landwirtschaftliche Betriebe, die täglich angefahren werden müssen. Ein Ausbau in 4,0 m Breite sollte daher auf jeden Fall bis zu diesen Betrieben gehen. In der letzten Vorstandssitzung wurde erklärt, dass für die Tanger Hauptstraße kein Geld für die PAK-Entsorgung zur Verfügung gestellt wird, sondern dieses Geld dazu verwendet werden soll, andere Straßen auszubauen.

Das ArL teilt mit, dass vom Vorstand der Beschluss zum Ausbau des ersten Teilab­schnittes der Tanger Hauptstraße gefasst wurde. Die Ausschreibungsunterlagen wurden entsprechend erstellt, Submission ist am 27.05.2018. Diese Maßnahme kann nicht kurzfristig verändert werden. Für die Bereitstellung von EU-Mitteln sind Regularien und Fristen einzuhalten. Der zweite Teilabschnitt wurde zurückgestellt bis zur Klärung der Finanzierung. Erst wenn die Finanzierung feststeht, kann mit der Ausarbeitung der Ausschreibung für den zweiten Teilabschnitt begonnen werden.

Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass die übrigen Straßen im Flurbereinigungs­verfahren in 3,0 m Ausbau über einen neuen Unterbau verfügen. Dies wäre bei der Tanger Hauptstraße nicht der Fall, so dass keine Gewährleistung übernommen wird, sollten sich später Risse o.ä. zeigen.

Auf Anfrage teilt das ArL mit, dass die Kostenschätzung für den ersten Teilabschnitt einschließlich Bauleitung bei ca. 280.000,00 € liegt. Es wurden aktuelle Einheitspreise angenommen. Insgesamt wurden 6 bis 7  Bohrkerne für die PAK-Untersuchung in regelmäßigen Abständen entnommen.

Aufgrund des hohen Diskussionsbedarfs schlägt die Verwaltung Zurückstellung der Angelegenheit zwecks Beratung in den Fraktionen vor. Ein Beschluss könnte dann in der Sitzung des Verwaltungsausschusses gefasst werden bzw. eine weitere Rückstellung erfolgen.

Vom ArL wird auf Anfrage erklärt, dass in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium vor Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens Neugestaltungsgrundsätze aufgestellt werden mit eingezeichneten Wegen, die ausgebaut werden sollen. Für die Tanger Haupt­straße wurde während der dazugehörigen Bereisung beschlossen, dass ein Ausbau in 4,0 m Breite unter Beteiligung Dritter (Gemeinde) zweckmäßig sei. Im genehmigten Wege- und Gewässerplan ist der Ausbau in 4,0 m enthalten. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Straße unbedingt in dieser Breite ausgebaut werden muss. Es handelt sich hierbei um Maximalwerte.

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen, die Angelegenheit zwecks Beratung in den Fraktionen bis zur Sitzung des Verwaltungs­ausschusses zurückzustellen.