Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die erhaltenen Informationen aufzuarbeiten  und einen mit den übrigen Ammerlandgemeinden abgestimmten Beschlussvorschlag zur Beratung vorzulegen.

 


Herr Barwig, Bereichsleiter Kundenbetreuung und Geschäftsentwicklung beim Oldenburgisch Ostfriesischen Wasserverband (OOWV), erläutert die Betriebsstruktur des OOWV anhand einer Präsentation. Außerdem berichtet er von den auslaufenden Konzessionsverträgen und den damit verbundenen Handlungsoptionen der Gemeinde Apen.

 

Der OOWV  hat zusammen mit dem Niedersächsischen Städtetag, dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund und dem Niedersächsischen Landkreistag eine Satzungskommission gebildet. Ziel war, u.a. die Verbandssatzung dahingehend zu ändern, dass die Stimmanteile zwischen den Landkreisen und Gemeinden neu verteilt werden. Bislang stellte die Verbandssatzung lediglich auf die Mitgliedschaft der Landkreise ab. Zukünftig entfallen von 1.000 Stimmen in der Verbandsversammlung 749 Stimmen auf  die Städte und Gemeinden und 251 Stimmen auf die Landkreise.

 

Die Gemeinde Apen kann eine Mitgliedschaft im OOWV beantragen. Jedes Mitglied entsendet zwei Vertreter in die Verbandsversammlung. Die Stimmgewichte berechnen sich hierbei nach der Fläche und der Einwohnerzahl. Bei Abschluss der Mitgliedschaft muss ein Begleitvertrag unterzeichnet werden, welcher die Aufgaben- und Anlagenübertragung auf den OOWV regelt. Dieser Begleitvertrag besitzt eine Laufzeit von 20 Jahren.

 

Als Alternative kann eine delegierende Zweckvereinbarung mit dem OOWV abgeschlossen werden. Diese Zweckvereinbarung muss jedoch zwischen mindestens zwei Kommunen und dem OOWV abgeschlossen werden und die Aufgabe der Trinkwasserversorgung muss von der einen auf die andere Kommune übertragen werden. Die Zulässigkeit einer solchen Zweckvereinbarung muss allerdings individuell von der jeweiligen Kommunalaufsichtsbehörde geprüft werden.

 

Eine weitere Alternative ist zum einen der Neuabschluss eines Konzessionsvertrages. Hierbei ist allerdings eine europaweite Ausschreibung notwendig. Zum anderen wäre es auch möglich, die Aufgabe Trinkwasserversorgung direkt durch die Gemeinde durchzuführen.

 

AM Schmidt erkundigt sich, ob der OOWV beginnt, die Querschnitte der Wasserleitungen zu verkleinern. Dies hätte äußerst negative Auswirkungen auf die Löschwasserversorgung.

 

Herr Barwig antwortet, dass eine generelle Verkleinerung der Querschnitte nicht beabsichtigt ist.

 

Bürgermeister (BM) Huber fügt hinzu, dass sich die Gemeinde bei der Planung neuer Baugebiete eng mit dem OOWV abstimmen muss um die Löschwasserversorgung auch zukünftig sicherstellen zu können.

 

Erste Gemeinderätin (EGR) Schubert erläutert, dass die Gemeinde derzeit bei der Verlegung neuer Trinkwasserleitungen in Gewerbegebieten nach fünf Jahren eine Art Vorfinanzierung der noch nicht in Rechnung gestellten Ertragszuschüsse an den OOWV zahlt. Da diese Vorfinanzierung für neue Gewerbegebiete wegfallen soll, erkundigt sie sich, ob die Vorfinanzierung für bestehende Gebiete bestehen bleibt.

 

Herr Barwig versichert, dass in diesem Einzelfall bestimmt eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0