Von mehreren anwesenden Bürgern wird das Bauprojekt Tannenweg 25 in Augustfehn I angesprochen. Es würde sich um zwei Gebäude mit insgesamt 14 Wohneinheiten und den entsprechenden Parkplätzen in zweigeschossiger Bauweise handeln. Diese Art der Bebauung fügt sich in keinster Weise in die vorhandene Bebauung ein und muss von daher abgelehnt werden. Sämtliche Parkplätze werden direkt neben einem bestehenden Garten angelegt, wodurch dieser künftig stark von Abgasen in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Gemeinde sollte das Vorhaben unterbinden.

Von der Verwaltung wird erklärt, dass es sich um ein privates Bauvorhaben handelt, welches mittels einer Bauanzeige der Gemeinde zur Kenntnis gegeben wurde. Der Bauherr erhält eine Eingangsbestätigung der Gemeinde, ein Exemplar der Unterlagen wird dem Landkreis Ammerland zur Kenntnis gegeben. Eine Baugenehmi­gung ist bei dieser Vorgehensweise nicht erforderlich. Stattdessen sind der Entwurfsverfasser und der Bauherr für die Einhaltung des Bebauungsplans verantwortlich.

Weiter führt die Verwaltung aus, dass die unmittelbar angrenzenden Nachbarn das Recht auf Einsichtnahme in den Freiflächenplan und die ihnen zugewandten Ansichten­pläne haben. Auch können sie einen Verpflichtungswiderspruch beim Landkreis Ammer­land einreichen, damit dieser prüft, ob die Festsetzungen des bestehenden Bebauungs­plans eingehalten werden.

Von den Einwohnern wird auf die in der Begründung aufgeführte „lockere Bebauung“ für diesen Bebauungsplan hingewiesen. Die neue Bebauung muss sich in die Umgebung einfügen. Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht diesen Planungszielen. Die Nachbarn haben sich darauf verlassen, dass für einen privaten Investor keine Aus­nahme hiervon gemacht wird. Jetzt wird ein Bunker mit einem sozialen Brennpunkt errichtet.

Die Verwaltung erläutert, dass ein Widerspruch gegen das Bauvorhaben bei der Gemeinde eingegangen und dem Landkreis Ammerland vorgelegt worden ist. Im Jahr 2000 wurde der Bebauungsplan Nr. 96 als Satzung beschlossen. Das Vorhaben bewegt sich im Rahmen dieses Bebauungsplans.

Von einem Bürger wird hinterfragt, wie der zusätzliche Verkehr vom Tannenweg aufge­nommen werden soll. Die Straße befindet sich in einem schlechten Zustand. Ebenfalls muss der Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation entsprechend neu dimensioniert werden. Die Altanlieger wollen keine zusätzlichen Kosten hierfür zahlen.

Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Erschließung bereits bei Auf­stellung des Bebauungsplans abschließend geklärt worden ist. Das Grundstück ist voll erschlossen und verfügt über entsprechende Anschlüsse. Das Oberflächen­wasser kann in den vorhandenen Graben abgeleitet werden. Eine Gegenüberstellung des sehr großen Grundstücks im Westen mit den sechs Grundstücken im Osten, davon eins unbebaut, zeigt, dass nur unwesentlich mehr Gebäudesubstanz vorhanden ist.

Von den Einwohnern wird mitgeteilt, dass das unbebaute Grundstück bei Regen unter Wasser steht und ein Abpumpen des Wassers erforderlich ist. Eine weitere Bebauung mit evtl. Geländeaufhöhung und versiegelter Fläche wird dieses Problem verschärfen.

Die Verwaltung erklärt nochmals, dass der Investor den Bebauungsplan umsetzt. Die zuständige Behörde für einen entsprechenden Widerspruch ist der Landkreis Ammer­land. Von der Verwaltung wird angeboten, den Investor zu einem Gespräch mit den umliegenden Nachbarn zu bewegen, um die Problematik zu erörtern. Dieses Gespräch kann im Sitzungssaal des Rathauses in Apen stattfinden. Die Verwaltung macht deutlich, dass es sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme handelt, welche der Investor selbstverständlich auch ablehnen kann.

Der Vorschlag wird mit Beifall aufgenommen.

Anmerkung der Verwaltung:
Der Termin findet am 06.06.2018 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Apen statt. Der Bürgermeister hat den Bauherrn telefonisch um Teilnahme gebeten. Ferner wurde eine Anwohnerin fernmündlich um Teilnahme und Informationsweitergabe an die übrigen Beschwerdeführer gebeten.

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Ein Bürger fragt nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Ersterschließung des Geländes Hornskamp in Apen, da diese sich immer weiter verzögert.

Die Verwaltung teilt mit, dass in einem heute stattgefundenen Gespräch seitens der Niedersächsischen Landgesellschaft als Erschließungsträger mitgeteilt wurde, dass die Ersterschließung Mitte Juni abgeschlossen sein soll. Auch der Fuß- und Radweg an der Straße Westerende soll dann komplett wieder hergestellt sein.

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Ein Bürger bittet um Auskunft, warum für die Reitanlage in Vreschen-Bokel ein Bebau­ungs­plan für die gesamte Fläche aufgestellt werden soll. Bereits im Jahr 2012 wurde versucht, die Grünflächen an der Straße Zwischen Graben für eine Wohnbebauung zu beplanen. Die Flächen sollten lieber in ihrem jetzigen Zustand bleiben.

Vom Ausschuss wird darauf verwiesen, dass diese Angelegenheit in der heutigen Sitzung behandelt wird. Die Beratung sollte abgewartet werden, evtl. dann noch offene Fragen können in der Bürgerfragestunde am Ende der Sitzung gestellt werden.