Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffent­lichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 128 vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinde­rates am 26.06.2018 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 128 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungs­ergebnisse in die Begründung zu.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Apen weist für diesen Bereich ein Sonder­gebiet „Großflächiger Einzelhandel“ aus und wird im Wege der Anpassung berichtigt. Der Rat der Gemeinde Apen billigt die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans 2017 der Gemeinde Apen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 128 sowie die 8. Berich­tigung des Flächennutzungsplans 2017 öffentlich bekannt zu machen.


Das Ing.-Büro Thalen Consult erläutert die durchgeführte Bauleitplanung im beschleu­nigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung angepasst, eine Kompensation ist nicht erforderlich, da es sich lediglich um eine Umplanung von Sondergebiet in Gewerbegebiet handelt. Der Möbel­abhol­markt im Sondergebiet wurde nicht verwirk­licht. Aus diesem Grunde erfolgte die Umplanung in ein Gewerbegebiet. Die Festsetzungen sind dem umliegenden Gewerbe­gebiet angepasst. Mittels eines durchgehenden Bauteppichs ist eine zusammen­hän­gende Nutzung der Flächen möglich.

Während der Auslegungszeit sind keine privaten Anregungen eingegangen. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden insgesamt 16 Stellung­nahmen abgegeben, aus der Berücksichtigung der Stellungnahmen ergeben sich keine Planänderungen.

Von der Deutschen Telekom wurde die Vermeidung der Beschädigung vorhandener Leitungen angesprochen, die EWE Netz hat mitgeteilt, dass keine Hauptleitungen im Plangebiet vorhanden sind. Vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie wurden Hinweise auf Verdichtungsempfindlichkeit des Bodens und zu möglichen Kom­pen­sationsmaßnahmen gegeben. Aufgrund der geringen Größe des Baugebietes und der Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren kommen beide Anregungen nicht zum Tragen. Vom Kampfmittelbeseitigungsdienst wurde darauf hingewiesen, dass für eine genauere Erkundung ein weiterer Auftrag erforderlich ist. Da keine Anhaltspunkte für Kampfhandlungen in diesem Bereich vorhanden sind, wird auf eine weitergehende Unter­suchung verzichtet. Vom Landkreis Ammerland wurden verschiedene redaktio­nelle Korrekturen in den textlichen Hinweisen angeregt. Auch sollte ein Hinweis auf Bodenfunde in diesem Bereich in die Begründung aufgenommen werden. Diesem wird gefolgt. Die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer hat angeregt, das kommunale Einzelhandelskonzept zu aktualisieren. Vom Oldenburgisch-Ostfriesi­schen Wasserverband wurde mitgeteilt, dass dessen Leitungen von der Planung nicht berührt werden. Auch wurden Hinweise zur Versorgung mit Trink- und Löschwasser gegeben. Die übrigen Stellungnahmen enthielten allgemeine Hinweise.