Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 13 des Flächennutzungs­plans der Gemeinde Apen – Vreschen-Bokel, Reiterhof Haupt­straße – sowie die die Aufstellung des  Bebauungsplans Nr. 132 – Vreschen-Bokel, Reiterhof Hauptstraße – mit einem Sondergebiet „Reiterhof“, einer Mischgebiets­fläche entlang der L 821 (Hauptstraße) und einem Allge­meinen Wohngebiet im Norden.

Die Plangebiete ergeben sich aus der der Niederschrift des Verwaltungs­aus­schusses am 12.06.2018 beigefügten Skizze.

Den  Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zwecks Übernahme der Planungs­kosten, Erschließung und Infrastrukturzuschlag abzuschließen.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Im Zuge der Bauleitplanung wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Versammlung durchgeführt, die wahrscheinlich im Dörpshus in Vreschen-Bokel stattfinden soll. Während dieser Veran­staltung können Fragen gestellt und Anregungen abgegeben werden.

Anschließend werden von den Investoren anhand einer Präsentation die Vorzüge des Reitsports sowie die beabsichtigte Bebauung des Geländes vorgestellt. In Vreschen-Bokel soll ein Reiterhof im ländlichen Stil zum generationsübergreifenden Reiten für Jedermann errichtet werden. Der Flächennutzungsplan zeigt für den zu überplanenden Bereich Mischgebiets- und Landwirtschaftsflächen sowie einen Grüngürtel.

Anhand eines Lageplans werden die Positionen der Reithalle mit Stallungen und Fahr­zeug­unterkünften sowie geplante Reitplätze und Grünflächen vorgestellt. Geplant ist ebenfalls ein kleines Café mit Außensitzplätzen. An der Hauptstraße wurden zwei abgängige Wohnhäuser abgerissen, hierfür soll ein entsprechender Ersatz in gleicher Größe hergestellt werden. Im nördlichen Planbereich ist die Errichtung von fünf Wohn­häusern vorgesehen. Die Reithalle ist ausreichend dimensioniert, um Dressurreiten zu ermöglichen und Turniere abzuhalten. Der innenliegende Wirtschaftshof ist für An- und Abtransporte vorgesehen, die Befestigung muss nicht zwingend in Beton durchgeführt werden, sondern kann mit großfugigem Pflaster mit Graseinsaat erfolgen. Die Galopprennbahn sowie die Reitplätze werden überwiegend als Grünfläche mit Sand­flächen hergestellt. Auf dem Gelände sollen Weideflächen angelegt werden.

Die Realisierung des Vorhabens ist in drei Phasen vorgesehen, wobei als erstes der Bau der Reithalle mit Stallungen für ca. 20 Pferde und die Anlage der Weiden und Außenreitplätze erfolgen soll. In Phase zwei ist die Errichtung der Häuser an der Hauptstraße, das Bewegungsrondell für die Pferde und evtl. Gebäude für Fuhrwerke angedacht. Als letztes sollen die fünf Häuser für barrierefreies Wohnen an der Straße Zwischen Graben im Norden des Gebietes errichtet werden.

Von der Verwaltung werden der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplans erläutert. Hierbei wurde auf Wunsch eines Bürgers ein Grundstück im Norden für eine einzeilige Wohnbebauung in den Plan­be­reich mit einbezogen. Die von den Investoren genannten Bauphasen werden Bestandteil des abzuschließenden städtebaulichen Vertrags. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen gewerblich betriebenen Reiterhof, der in einem Sondergebiet angesiedelt werden muss. Die Bebauung als Abrundung des Plangebietes wurde mit einem Planungsbüro vorbesprochen. Entlang der Hauptstraße kann ein Mischgebiet für die Wohnhäuser entstehen, im nördlichen Bereich kann ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Schallschutz und die Berücksichtigung der Belange der umliegenden landwirtschaft­lichen Betriebe werden im weiteren Bauleitplanverfahren gutachterlich geklärt.

Vom Ausschuss wird begrüßt, dass an dieser Stelle ein neuer Reiterhof entstehen soll. Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sollte nicht zu lange gewartet werden, am besten wäre es, wenn sie vor der Sommerpause stattfinden könnte. Vor einigen Jahren konnte eine Wohnbebauung an dieser Stelle wegen der landwirtschaftlichen Emissionen nicht geplant werden. Dieses wird bei der jetzigen Planung ebenfalls geprüft werden müssen. Weiter wird nachgefragt, ob der im Flächennutzungsplan dargestellte Grüngürtel besonders schützenswert ist.

Die Verwaltung erklärt, dass diese Punkte im Verfahren zu klären sind. Die Bürger­versammlung ist zur Information der Bevölkerung gedacht. Daher müssen zunächst die gutachterlichen Fragen geklärt werden, da ansonsten keine umfassende Information möglich ist.

AV Reil weist darauf hin, dass der Besitzer des nördlichen Grundstücks als Zuschauer anwesend ist. Der Ausschuss erteilt ihm an dieser Stelle das Wort.

Vom Eigentümer der nördlichen Fläche wird erklärt, dass das Grundstück eine Größe von ca. 1.800 m² aufweist und aus diesem Grund in zwei Bauplätze aufgeteilt werden sollte mit der Möglichkeit einer rückwärtigen Bebauung, um vernünftige Bauplätze schaffen zu können. Lt. eines NWZ-Artikels vom 21.03.2018 sollen die Bauvorschriften gelockert werden, so dass sich anbietet, hier zwei Bauplätze zu schaffen.

Im Ausschuss findet die Wohnbebauung an der Straße Zwischen Graben nicht nur Fürsprecher. Die Pferde brauchen Weideflächen für den Auslauf. Gerade diese Flächen sollen mit Wohnhäusern bebaut werden. In Vreschen-Bokel  existieren noch drei Vollerwerbslandwirte, zwei davon in unmittelbarer Nähe des künftigen Reiterhofes. Diese müssen sich weiterentwickeln können. Durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Norden werden Fakten geschaffen.

Von den Investoren wird auf Anfrage erklärt, dass es sich lediglich um kleine barriere­freie Wohneinheiten für zwei bis vier Bewohner handeln soll ohne großen Garten. Der überwiegende Teil des Geländes im Norden ist von Weiden, Reitplatz und Galoppbahn überplant. Schwerpunkt ist der Reiterhof. Insgesamt soll sich das Projekt  in die Umge­bung einpassen. Die jetzigen Gebäude mussten größtenteils entfernt werden, die neuen Gebäude werden qualitativ sehr gut aussehen (kein Stahlbau). Angedacht ist, dass die Wohngebäude von Pferdeliebhabern bzw. Reitern bewohnt werden, die nicht Eigen­tümer landwirtschaftlicher Gebäude sind – allerdings ist dies keine Voraussetzung.

Die Verwaltung fasst zusammen, dass in der heutigen Sitzung eine überarbeitete Planung vorgestellt wurde, in welcher der Reitstall schwerpunktmäßig in den Mittelpunkt gerückt ist. Im Norden und im Süden ist Wohnbebauung vorgesehen. Letztlich ist es eine politische Entscheidung der Gremien, ob diese Planung gewollt ist. Anschließend wird die fachliche Beurteilung ergeben, ob diese Planung so durchgeführt werden kann.