Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 134  – Augustfehn I, nördlich des Friedensweges– gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umwelt­prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsaus­schusses am 12.06.2018 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zwecks Übernahme der Planungs­kosten, Erschließung und Infrastrukturzuschlag abzuschließen.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Es liegt ein Antrag vor, einen Bereich nördlich des Friedensweges einer Wohnbebauung mit zwei Reihenhausanlagen mit je vier bis fünf Wohneinheiten zuzuführen. Das Gelände soll über ein Grundstück an der Stahlwerkstraße mit einem Überwegungsrecht erschlossen werden, die Ver- und Ent­sorgung ist innerhalb einer fußläufigen Anbindung an den Friedensweg vorgesehen. Eine Flächennutzungsplanberichtigung ist nicht erforderlich, da in diesem Bereich bereits „Wohnen“ dargestellt ist. Im beschleunigten Verfahren ist zwar eine frühzeitige Öffentlichkeits­beteiligung nicht vorgesehen, die Verwaltung schlägt trotzdem vor, diese mit zu beschließen. Weiter erfolgt der Hinweis, dass aufgrund eines Fehlers in der Formulierung ein Satz des Beschlussvorschlages neu formuliert werden muss.

Der Ausschuss hält eine Wohnbebauung an dieser Stelle für zweckmäßig, da der Ortskern relativ schnell zu erreichen ist. Bezüglich des Überwegungsrechtes sollte auf jeden Fall mit dem Eigentümer des Grundstücks an der Stahlwerkstraße Kontakt aufgenommen werden.

Die Verwaltung erläutert, dass dieses im Verfahren geklärt wird.