Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen hebt seinen Beschluss vom 29.01.2008 zur Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans Nr. 112 – Augustfehn I, Am Dock – auf.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 15 des Flächennutzungs­plans der Gemeinde Apen – Augustfehn I, Dockgelände – sowie die die Aufstellung des  Bebauungsplans Nr. 135 – Augustfehn I, Dock­gelände – mit einer Fläche für Geschosswohnungsbau, einer ÖPNV-Anlage, Flächen für die Nah­versorgung, einem Lebensmitteldiscounter sowie Park- und Verkehrsflächen.

Die Plangebiete ergeben sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsaus­schusses am 12.06.2018 beigefügten Skizze.

Den  Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zwecks teilweiser Übernahme der Planungs­kosten, Erschließung und Infrastrukturzuschlag abzuschließen.


Die NWP zeigt anhand des von der LIST-Gruppe entwickelten städtebaulichen Konzep­tes die Dreiteilung der Fläche in Wohnen, ÖPNV und Parken sowie Flächen für den Einzelhandel mit entsprechenden Parkplätzen. Im Flächennutzungsplan sind in der Umgebung Wohnbau-, Misch- und Sondergebietsflächen sowie Gemeinbedarfs- und Parkflächen dargestellt. Das Dockgelände selbst muss von der Bahn noch entwidmet werden, um neu beplant werden zu können. Für die Ansiedlung von Einzelhandel muss der zentrale Versorgungsbereich von Augustfehn um das Dockgelände erweitert werden, insofern ist eine Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes erforderlich.

Bei der Verkehrsplanung für diesen Bereich muss neben den umliegenden Nutzungen auch das neue Baugebiet östlich des Augustfehn-Kanals mit berücksichtigt werden. Aus diesem Grunde sollte das Plangebiet um die Stahlwerkstraße ergänzt werden. Der ÖPNV-Bereich soll auch von der IGS als Busbahnhof genutzt werden, hierfür wird eine fußläufige Anbindung an die Schulstraße vorgesehen. Zum künftigen Nordgleis muss ebenfalls eine direkte Verbindung im Plan enthalten sein. Eine durchgehende Erschließungsstraße verbindet die Südgeorgsfehner Straße über einen Teil der Schulstraße mit der Stahlwerkstraße. Beim Bahnübergang Stahlwerkstraße sind die Schließzeiten der Schrankenanlage bei der Planung zu berücksichtigen. Eine Beplanung der rückwärtigen Grundstücke an der Schulstraße wird ebenfalls angedacht.

Insgesamt muss die Planung jedoch noch detailliert erfolgen. Die einzelnen Konflikt­punkte müssen untersucht und zum Teil gutachterlich unterlegt werden. Im Arbeitskreis „Dorferneuerung Augustfehn und Hengstforde (teilweise)“ sind zum Dockgelände folgende  Punkte aufgeführt worden:

-             Dockgelände an Schulstraße anbinden

-             Schließzeiten der Bahn / Rückstau berücksichtigen

-             Konzept spiegeln/Erschließungsstraße nach Norden verlegen

-             Sichtwinkel Schulstraße / Stahlwerkstraße beachten

-             Verkehr Schulstraße/Stahlwerkstraße - Querung Schulkinder beachten

-             Busverkehr / ÖPNV mit Verknüpfung Bahn / Bus / ZOB berücksichtigen

-             Busbahnhof und Parkplätze nicht durch Straße vom Bahngelände trennen

-              Weiterentwicklung Bahn mit Wunderline und S-Bahnanbindung in Planung einbeziehen

-             Nutzungskonzept (Wohnen/Versorgung/ÖPNV- und Parkflächen) wird begrüßt

-             Mischnutzung, wenn es Potential für kleine Läden gibt

-             Bedarf nach Gewerbeansiedlung (evtl. statt Wohnen)

-              Nachverdichtung durch Bebauung rückwärtiger Grundstücksflächen an der Schulstraße berücksichtigen

-             Position des Netto-Marktes optimieren, weiter von der Stahlwerkstraße absetzen

-             Dreigeschossigkeit/ Wohnen durch Festlegung von Gebäudehöhen steuern

-             Bezahlbare Studenten- / Singlewohnungen vorhalten

-             Gewerbe-, Straßen- und Schienenlärm berücksichtigen

Insgesamt kann festgehalten werden, dass zunächst eine Verkehrsuntersuchung des Dockgeländes einschließlich der umliegenden Flächen und vorhandenen Verkehrswege zwecks Prüfung des Konzeptes und evtl. alternativer Lösungen erstellt werden muss. Anschließend kann das Entwurfskonzept konkretisiert, ein Schallgutachten erstellt und das Einzelhandelskonzept fortgeschrieben werden.

Der Ausschuss begrüßt, dass das große Projekt Dockgelände jetzt anläuft. Der Bereich ist ein Filetstück in Augustfehn und sollte dementsprechend auch gewertet werden. Die Gemeinde sollte selbstbewusst hiermit umgehen. In einem früheren Termin wurde eine direkte Anbindung des Busbahnhofs an den Bahnhof Augustfehn dargestellt. Nun sorgt eine Erschließungsstraße für eine räumliche Trennung. Weiter wird deutlich gemacht, dass der Discounter nicht direkt an der Schulstraße platziert werden soll.

Die Verwaltung stellt klar, dass nicht das Strukturkonzept beschlossen wird, sondern der zu beplanende Bereich. Zunächst muss die Verkehrsplanung erfolgen, erst später kann als zweiter Schritt der Planbereich gefüllt werden.