Vom Ausschuss wird noch einmal auf das Bauvorhaben Tannenweg 25 in Augustfehn I eingegangen. Ein Ausschussmitglied wurde diesbezüglich von Bürgern angesprochen. Die Politik muss hier jedoch nicht tätig werden, da es sich um verwaltungsinterne Angelegenheiten handelt. Ein vorhandener Bebauungsplan wird umgesetzt, wobei sich der Investor im vorgegebenen Rahmen bewegt. Auch über den im Rathaus eingegan­genen Widerspruch wird nicht von den Gremien entschieden, sondern hier ist der Landkreis Ammerland die zuständige Stelle. Bisher ist alles korrekt abgearbeitet worden.

Der Tannenweg besitzt eine gewachsene Struktur, so dass von den Nachbarn mit der Bebauung dieses sehr großen Grundstücks ein Problem gesehen wird. Die vom Bürger­meister vorgeschlagene Vorgehensweise sollte vorgenommen werden.