Sitzung: 29.05.2018 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen
den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 in der Fassung vom 12.10.2017.
2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde
Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 792.833,11 €
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Überschuss
des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 34.008,79 € der Rücklage aus
Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt wird. Gleichzeitig ist der Fehlbetrag aus gebührenrechnenden Einrichtungen in
Höhe von 1.179,92 € dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen und
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. §
129 (1) NKomVG die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2012.
FBL Kock erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |