Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 in der Fassung vom 12.10.2017.

 

2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 792.833,11 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 34.008,79 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt wird. Gleichzeitig ist der Fehlbetrag aus gebührenrechnenden Einrichtungen in Höhe von 1.179,92 € dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG  die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.

 

 


FBL Kock erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0