Sitzung: 29.05.2018 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen
den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 in der Fassung vom 24.11.2017.
2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde
Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 200.395,03 €
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt wird und
der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 147.860,56 € aus
der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen wird.
Gleichzeitig ist der Fehlbetrag aus
gebührenrechnenden Einrichtungen in Höhe von 52,69 € dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich zu entnehmen und der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. §
129 (1) NKomVG die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2013.
FBL Kock erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.
Die Ausschussmitglieder danken der Kämmerei für die gute Arbeit im Zuge der Aufholung der Jahresabschlüsse.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |