Sitzung: 29.05.2018 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
1.
Für die Bestreitung von außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe
von 155.581,01 € im Teilhaushalt 112
(Wirtschaftsförderung) werden für das Haushaltsjahr 2013 entsprechende
Haushaltsmittel bereitgestellt. Die
Deckung erfolgt durch außerordentliche Mehrerträge im Teilhaushalt 126
(Kostenrechnende Einrichtungen, wirtschaftliche Betätigung) mit einem Betrag in
Höhe von 28.114,56 €, durch außerordentliche Mehrerträge im Teilhaushalt 134
(Feuerwehrwesen) mit einem Betrag in Höhe von 5.730,00 € und durch
außerordentliche Mehrerträge im Teilhaushalt 141 (Bauen und Wohnen) mit einem
Betrag in Höhe von 24.310,86 €. Für den restlichen Betrag in Höhe von 97.425,59
€ erfolgt die Deckung aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses.
2.
Für die Bestreitung von außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe
von 271.034,91 € im Teilhaushalt 142
(Straßen, Natur und Landschaft) werden für das Haushaltsjahr 2013 entsprechende
Haushaltsmittel bereitgestellt. Die
Deckung erfolgt durch außerordentliche Mehrerträge im Teilhaushalt 142
(Straßen, Natur und Landschaft) in Höhe von 239.013,39 €. Für den restlichen
Betrag in Höhe von 32.021,52 € erfolgt die Deckung aus der Rücklage aus
Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses.
3.
Für die Bestreitung von außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe
von 20.770,96 € im Teilhaushalt 143
(Gebäudedienst) werden für das Haushaltsjahr 2013 entsprechende Haushaltsmittel
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch
außerordentliche Mehrerträge im Teilhaushalt 143 (Gebäudedienst).
4.
Für die Bestreitung von außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe
von 12.806,68 € im Teilhaushalt 143
(Gebäudedienst) werden für das Haushaltsjahr 2013 entsprechende Haushaltsmittel
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch
außerordentliche Mehrerträge im Teilhaushalt 143 (Gebäudedienst)
FBL Kock erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |