Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffent­lichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 128 vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinde­rates am 26.06.2018 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 128 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungs­ergebnisse in die Begründung zu.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Apen weist für diesen Bereich ein Sonder­gebiet „Großflächiger Einzelhandel“ aus und wird im Wege der Anpassung berichtigt. Der Rat der Gemeinde Apen billigt die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans 2017 der Gemeinde Apen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 128 sowie die 8. Berich­tigung des Flächennutzungsplans 2017 öffentlich bekannt zu machen.

 


RH Reil erläutert die Beschlussvorlage.