Sitzung: 26.06.2018 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 128 vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist
der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 26.06.2018 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche
Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe
zu unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde
gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 128 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die
Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse
in die Begründung zu.
Der Flächennutzungsplan der
Gemeinde Apen weist für diesen Bereich ein Sondergebiet „Großflächiger
Einzelhandel“ aus und wird im Wege der Anpassung berichtigt. Der Rat der
Gemeinde Apen billigt die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans 2017 der
Gemeinde Apen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 128
sowie die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans 2017 öffentlich bekannt zu
machen.
RH Reil erläutert die Beschlussvorlage.