Sitzung: 26.06.2018 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen
den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 in der Fassung vom 24.11.2017.
2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde
Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 200.395,03 €
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt wird und
der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 147.860,56 € aus
der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen wird.
Gleichzeitig ist der Fehlbetrag aus
gebührenrechnenden Einrichtungen in Höhe von 52,69 € dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich zu entnehmen und der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. §
129 (1) NKomVG die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2013.