Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 in der Fassung vom 24.11.2017.

 

2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 200.395,03 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt wird und der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 147.860,56 € aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen wird. Gleichzeitig ist der Fehlbetrag aus gebührenrechnenden Einrichtungen in Höhe von 52,69 € dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG  die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.