Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen ergänzt seinen Beschluss vom 06.03.2018 und  erweitert den Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – um das Flurstück 64/2 der Flur 29, Gemarkung Apen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt für die erweiterten Geltungsbereiche die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB. Der übrige Beschluss des Gemeinderates vom 06.03.2018 zu den oben genannten Planungen bleibt unverändert bestehen.


Die NWP stellt anhand einer Präsentation die Ergebnisse der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor.

Zur Abstimmung des Schallschutzes mit dem Sicherheitskonzept wurde ein neues Brandschutzkonzept bei der Umnutzung der Halle entwickelt. Die Pfingstveranstaltung ist aufgrund der Größe auch weiterhin als Einzelgenehmigung zu beantragen. Die Vorhabenbeschreibung zu den gewünschten betriebsbedingten Produktionsanlagen wird ergänzt. Ebenfalls wird ein Entwässerungskonzept erstellt. Aus geruchstechnischer sowie landwirtschaftlicher Sicht wurden keine Bedenken abgegeben. Die Hinweise zur ÖPNV-Versorgung, zur Kampfmittelerforschung, zur Trinkwasser-, Löschwasser-, Gas- und Stromversorgung sowie zum Bodenschutz sind zur Kenntnis genommen worden.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 ist im Nordosten um ein Flurstück zu ergänzen, da dieses ebenfalls zum Veranstaltungsgelände gehört. Für den östlichen Teilbereich wird die Grundflächenzahl auf 0,7 reduziert, die Bilan­zie­rung zur Kompensation wird angepasst.

Anschließend wird die Aufteilung des Bebauungsplans in die Sondergebiete 1 (Disko­thek/Eventcafé sowie betriebsbezogenes Wohnen), 2 (Diskothek/Eventcafé ohne betriebsbezogenes Wohnen aufgrund landwirtschaftlicher Emissionen) und 3  (Disko­thek/Eventcafé mit betriebsbezogenem Wohnen) sowie die textlichen Festsetzungen hierzu erläutert. Insgesamt sind drei Wohneinheiten möglich. Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans mit den bestehenden und geplanten Gebäuden wurde aktualisiert.

Die Verwaltung erinnert daran, dass für diese Planung noch ein Durchführungsvertrag geschlossen werden muss. Die Inhalte werden in öffentlicher Sitzung im Fachausschuss vorgestellt, so dass sich die Bevölkerung über die Schwerpunkte des Vorhaben- und Erschließungsplans informieren kann.