Auf Anfrage eines Bürgers nach dem Sachstand zur Klefer-Brücke erklärt die Verwal­tung, dass in einem externen Gutachten festgestellt wurde, dass die Brücke nicht mehr verkehrstüchtig ist. Dies beinhaltet jeglichen Verkehr, also auch Fußgänger und Radfahrer. Da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, wurde die Klefer-Brücke mit sofortiger Wirkung für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt. In der öffentlichen Sitzung des Straßen- und Brückenausschusses am 22.10.2018 wird der Gutachter zwecks Beantwortung von Fragen eingeladen. Die Beschlusslage sieht so aus, dass die Brücke abgerissen wird; aus diesem Grunde werden keine weiteren Reparaturarbeiten in Auftrag gegeben.

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Von einem Bürger wird die Situation am Tannenweg noch einmal dargestellt. Im Bebauungsplan sind Ein- und Zweifamilienhäuser vorgesehen, hier wird ein Riesen­wohnblock hingesetzt mit den erforderlichen Parkplätzen und dementspre­chender Lärmbelästigung. Das Gebäude steht nur vier Meter von der Grenze entfernt, so dass aus den oberen Wohnungen auf die Terrasse des Nachbarn geschaut werden kann. In anderen Gemeinden werden Bebauungspläne dahingehend überarbeitet, dass keine mehrgeschossigen Gebäude bzw. Reihenhäuser errichtet werden dürfen. Der Investor sollte den Brief der Gemeinde beantworten, künftiger Ärger ist vorprogrammiert.

Die Verwaltung erläutert, dass der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen einge­halten wurde. Die in dem Protestschreiben aufgeworfenen Probleme können zwar mental nachgefühlt werden, das Bauvorhaben entspricht jedoch den Festsetzun­gen und kann so errichtet werden. Der Brief der Gemeinde an den Investor muss als freundliche Bitte ohne rechtliche Grundlage gesehen werden. Eine weitergehende Maßnahme der Gemeinde ist nicht möglich.