Sitzung: 04.09.2018 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der rechtskonformen
Terminierung der Europawahl auf Sonntag, 26. Mai 2019, wird der Termin für die
Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten der
Gemeinde Apen gem. § 45 b (2) NKWG i.V.m. § 45 b (1) NKWG auf Sonntag, 26.Mai
2019, bestimmt. Die Wahl findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Eine
evtl. durchzuführende Stichwahl wird für den 16. Juni 2019 bestimmt. Die Wahl
findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.