Sitzung: 16.10.2018 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 130 – Godensholt, Gewerbegebiet –
vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates am 16.10.2018 beigefügt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem
Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Das
Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten
Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 130 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der
Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde Apen weist für diesen Bereich eine gemischte
Baufläche aus und wird im Wege der Anpassung berichtigt. Der Rat der Gemeinde
Apen billigt die 9. Berichtigung des Flächennutzungsplans 2017 der Gemeinde
Apen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 130 sowie die 9. Berichtigung des Flächennutzungsplans 2017 öffentlich bekannt zu machen.
RH B. Meyer erläutert die Beschlussvorlage. FBL Rosendahl führt anhand einer Power-Point-Präsentation weiter dazu aus.