Sitzung: 16.10.2018 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 90, 4. Änderung – Augustfehn II, Verlängerung
Neue Straße – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 16.10.2018 beigefügt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem
Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Das
Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten
Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 90, 4. Änderung, gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei
der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde Apen weist für diesen Bereich einen
unbeplanten Bereich (Außenbereich) aus und wird im Wege der Anpassung
berichtigt. Der Rat der Gemeinde Apen billigt die 11. Berichtigung des Flächennutzungsplans
2017 der Gemeinde Apen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 90, 4. Änderung, sowie die
11. Berichtigung des Flächennutzungsplans 2017 öffentlich bekannt zu machen.