Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen ergänzt seinen Beschluss vom 06.03.2018 und  erweitert den Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – um das Flurstück 64/2 der Flur 29, Gemarkung Apen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt für die erweiterten Geltungsbereiche die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB. Der übrige Beschluss des Gemeinderates vom 06.03.2018 zu den oben genannten Planungen bleibt unverändert bestehen.


RH B. Meyer erläutert die Beschlussvorlage. 


Abstimmungsergebnis:

Ja:

24

Nein:

1

Enthaltung:

0