Sitzung: 16.10.2018 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen ergänzt
seinen Beschluss vom 06.03.2018 und
erweitert den Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans
(2017) und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – um
das Flurstück 64/2 der Flur 29, Gemarkung Apen.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt für die erweiterten Geltungsbereiche die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB. Der übrige Beschluss des
Gemeinderates vom 06.03.2018 zu den oben genannten Planungen bleibt unverändert
bestehen.
RH B. Meyer erläutert die Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
24 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
0 |