Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018 (Nds. GVBL S. 113) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 16.10.2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

17.408.400

1.096.900

 

18.505.300

ordentliche Aufwendungen

16.312.200

240.000

67.900

16.484.300

außerordentliche Erträge

35.000

 

15.000

20.000

außerordentliche Aufwendungen

0

 

 

0

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

16.426.100

1.096.900

 

17.523.000

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

14.592.800

240.000

67.900

14.764.900

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

799.900

 

100.000

699.900

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

6.650.600

653.100

2.505.000

4.798.700

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

4.525.000

 

2.675.000

1.850.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

524.300

 

53.500

470.800

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

21.751.000

1.096.900

2.775.000

20.072.900

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

21.767.700

893.100

2.626.400

20.034.400

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 4.525.000 Euro um 2.675.000 Euro vermindert und damit auf

1.850.000 Euro neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 2.450.000 Euro um 2.770.000 Euro erhöht und damit auf

5.220.000 Euro neu festgesetzt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

 

Apen, den 16.10.2018           

Bürgermeister

 

2. Das Investitionsprogramm wird in der dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 anliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 


RH Orth erläutert die Beschlussvorlage. FBL Kock führt anhand einer Power-Point-Präsentation weiter dazu aus.

RH B. Meyer dankt FBL Kock für die tolle Arbeit  und langfristige Planung. Eine Verschuldung wird geringer.