Sitzung: 16.10.2018 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Gemeinde Apen
für
das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018 (Nds. GVBL S. 113) hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 16.10.2018 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge –Euro |
erhöht um -Euro- |
Vermindert um -Euro |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans
einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt
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ordentliche
Erträge |
17.408.400 |
1.096.900 |
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18.505.300 |
ordentliche
Aufwendungen |
16.312.200 |
240.000 |
67.900 |
16.484.300 |
außerordentliche
Erträge |
35.000 |
|
15.000 |
20.000 |
außerordentliche
Aufwendungen |
0 |
|
|
0 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit |
16.426.100 |
1.096.900 |
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17.523.000 |
Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit |
14.592.800 |
240.000 |
67.900 |
14.764.900 |
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit |
799.900 |
|
100.000 |
699.900 |
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit |
6.650.600 |
653.100 |
2.505.000 |
4.798.700 |
Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
4.525.000 |
|
2.675.000 |
1.850.000 |
Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
524.300 |
|
53.500 |
470.800 |
Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der
Einzahlungen des Finanzhaushalts |
21.751.000 |
1.096.900 |
2.775.000 |
20.072.900 |
Gesamtbetrag der
Auszahlungen des Finanzhaushalts |
21.767.700 |
893.100 |
2.626.400 |
20.034.400 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 4.525.000 Euro um
2.675.000 Euro vermindert und damit auf
1.850.000 Euro neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 2.450.000
Euro um 2.770.000 Euro erhöht und damit auf
5.220.000 Euro neu festgesetzt.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) werden nicht geändert.
Apen, den 16.10.2018
Bürgermeister
2. Das Investitionsprogramm wird in der dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 anliegenden Fassung beschlossen.
RH Orth erläutert die Beschlussvorlage. FBL Kock führt anhand einer Power-Point-Präsentation weiter dazu aus.
RH B. Meyer dankt FBL Kock für die tolle Arbeit und langfristige Planung. Eine Verschuldung wird geringer.