Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Straßen- und Brückenausschusses am 07.05.2018 wie folgt:

Zu TOP 7                    Situation der Brücken am Augustfehn-Kanal

Der Rat der Gemeinde Apen hat den Abriss und Wiederaufbau der sogenannten Lind-Brücke beschlossen. Ein Antrag auf Förderung aus Mitteln der Dorfregion Apen wurde inzwischen gestellt. Ob die Mittel gewährt werden, bleibt jedoch abzuwarten. Die Klefer-Brücke soll ersatzlos abgerissen werden. Der Sachstand der Klefer-Brücke wird in der heutigen Sitzung von zwei Fachbüros für Brückenprüfungen erläutert.

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Zu TOP 8                    Optimierung der Spielplatzversorgung in der Gemeinde Apen

Am 17.10.2018 fand eine Bereisung von sechs Spielplätzen statt. Zu den einzelnen Terminen wurden auch die direkten Anwohner, die Nutzer und die Öffentlichkeit eingeladen. Die Angelegenheit wird in der heutigen Sitzung beraten.

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Zu TOP 9                    Umgestaltung des Parkplatzes Hoher Esch

Die Verwaltung hat eine Vereinbarung mit den Anliegern des Parkplatzes Hoher Esch für die Unterhaltung der Parkplatzfläche ausgearbeitet. Diesbezüglich steht die Verwaltung in Gesprächen mit den Akteuren.

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Zu TOP 10                  Benennung der Brücke über den Nordloh-Kanal in Höhe der Turmstraße

Der Rat der Gemeinde Apen hat beschlossen, die neue Brücke über den Nordloh-Kanal mit dem Namen „Hajo-Fimmen-Brücke“ zu versehen. Der Beschluss wurde bekannt­gemacht und ein entsprechendes Namensschild an der Brücke angebracht.

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Zu TOP 11                  Widmung von Gemeindestraßen

Der Rat der Gemeinde Apen hat die Widmung der Straßen Am Strodacker und Kleefeld in Apen, Am Hochmoor, Am Sodenstich und am Torfspitt in Augustfehn II, Kanalweg in Godensholt, Altona in Tange und Eichendorffstraße (Haus-Nr. 5 bis 16) in Vreschen-Bokel beschlossen. Die Widmungen wurden öffentlich bekanntgemacht.

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Zu TOP 12                  Ausbau der Tanger Hauptstraße

Bezüglich des weiteren Ausbaues werden Gespräche mit dem Amt für regionale Landes­entwicklung geführt, um die Tanger Hauptstraße bis zur Gemeindegrenze in 4,0 m Breite ausbauen zu können. Es zeichnet sich eine positive Entwicklung ab.

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Weiter teilt die Verwaltung mit, dass für den Spielplatz im Baugebiet Hummelweg / Hornissenweg entsprechende Spielgeräte bestellt wurden. Wegen Lieferschwierigkeiten des Herstellers erfolgt die Aufstellung voraussichtlich im ersten Quartal 2019.

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Zur Maßnahme „Herstellung eines sog. Ritterweges zwischen Hengstforde und dem Burgplatz Apen“ muss mitgeteilt werden, dass nach diversen Verhandlungsgesprächen mit dem Grundeigentümer keinerlei Einigung erzielt werden konnte. Ein Vertrag über den Grunderwerb ist damit nicht möglich. Die Maßnahme kann nicht durchgeführt werden.

Dieses ist dem Amt für regionale Landesentwicklung in Oldenburg mitgeteilt worden. Die bereits ausgezahlte Förderung aus dem Dorferneuerungsprogramm Augustfehn und Hengstforde (teilweise) wird nun einschließlich Zinsen zurückgefordert.

Die Verwaltung bedauert das Scheitern der Maßnahme. In den vergangenen Jahren wurden größte Anstrengungen unternommen, um das Projekt zu verwirklichen. Dieses wäre gerade in Bezug auf touristische und verkehrstechnische Ziele für die Orte Apen, Augustfehn und Hengstforde und insgesamt für die Gemeinde Apen eine große Bereicherung gewesen.

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Der Igelweg in Nordloh wird in Eigenregie durch einen Anlieger mit Pflastersteinen aus der Flurbereinigung Nordloh-Tange ausgebaut.

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Von der Verwaltung wurden Förderanträge im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung für die Dorfregion Apen für folgende Maßnahmen gestellt:

- Einbau eines Fahrbahnteilers in die L 821 Hauptstraße in Apen
- Erneuerung der sogenannten Lind-Brücke über den Augustfehn-Kanal
- Neugestaltung der Nebenanlagen entlang der L 821 Hauptstraße in Augustfehn I
- Willkommensschilder „Gemeinde Apen“

Weiter wird für die Schulstraße ein Antrag auf Verzicht auf ein Planfeststellungs­ver­fahren gestellt, da die Schulstraße bisher nicht in einem rechtswirksamen Bebauungs­plan enthalten ist. Es soll versucht werden, die Aufnahme in das Jahresbau­programm 2019 der Förderung nach N-GVFG zu erhalten, ansonsten wird eine Förderung in 2020 beantragt.

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Die L 827 Saterlandstraße entlang des Nordloh-Kanals wurde in Teilbereichen zunächst auf 50 km und nun aktuell auf 30 km/h beschränkt, da die Straße aufgrund des Moor­unter­grundes durch die lange Trockenheit abgesackt ist. Ende September wurde die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg gebeten, die Sanierung der L 827 zu priorisieren, da hier ein hoher Handlungsbedarf besteht und diese Straße eine überregionale Bedeutung für die Landkreise Ammerland und Cloppen­burg hat. Eine Antwort ist bisher nicht erfolgt.

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Zum Bahnübergang in Vreschen-Bokel, Eschstraße, wurde die Deutsche Bahn AG um Prüfung gebeten, ob es möglich ist, die Verkehrssicherheit an dieser Stelle zum Beispiel mithilfe einer Schrankenanlage zu verbessern. Von der Bahn AG wurde mitgeteilt, dass der tödliche Unfall bedauert würde und ausgeführt, dass es sich aus technischer Sicht um eine sichere Anlage handelt.

Um eine mögliche Verbesserung der Sicherheit zu erlangen, bedarf es weiterer Unter­su­chun­gen bezüglich der Verkehre usw. Die Verwaltung wird nunmehr die Verkehrs­behörde des Landkreises Ammerland bitten, anlässlich einer Sonderverkehrsschau den Bahnübergang aus kommunaler und fachlicher Sicht zu bewerten. Das Ergebnis wird den Gremien anschließend vorgestellt. Ggfs. müssen weitere Maßnahmen mit der Bahn AG besprochen werden. In diesem Zusammenhang teilt die Verwaltung mit, dass sie als Straßenbaulastträger für die Eschstraße bei Veränderungen nach dem Eisenbahn­kreuzungs­gesetz finanziell umfangreich eingebunden würde.

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Die Verwaltung teilt mit, dass die Straße Am Hafenbecken in Apen der Gemeinde mit Kaufvertrag vom 25.09.2018 übertragen wurde. Somit liegt die Unterhaltungspflicht zukünftig bei der Gemeinde Apen.

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Des Weiteren kann berichtet werden, dass im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung von dem beauftragten Büro für Verkehrs­planun­gen im Bereich Augustfehn Verkehrszählun­gen an verschiedenen Straßen durchgeführt werden. Zum Einsatz kommen hierbei Videokameras. Bei den Zählungen wird nicht in den fließenden Verkehr eingegriffen. Auch ist aus Gründen des Datenschutzes keine Kennzeichen- oder Gesichtserkennung möglich.

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Abschließend teilt die Verwaltung mit, dass eine Antwort von EDEKA bezüglich des Einbaues von Bodenschwellen in die Zufahrt zum Parkplatz ALDI/EDEKA bei der Gemeinde eingegangen ist. Der Einbau von Bodenschwellen kommt für EDEKA nicht in Frage.

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Vom Ausschuss wird um Auskunft gebeten, ob im Zuge der Übertragung der Straße Am Hafenbecken die Anlegung des Fuß- und Radweges in das Gewerbegebiet Wiekesch mit geregelt worden ist.

Die Verwaltung erklärt, dass im Vorfeld des Beurkundungstermins diverse Gespräche stattgefunden haben. Die Wegeparzelle wurde gesichert, so dass die Möglichkeit besteht, den Fuß- und Radweg anzulegen. Hierfür sind bauliche Maßnahmen erforderlich.