Sitzung: 22.10.2018 Straßen- und Brückenausschuss
Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Straßen- und
Brückenausschusses am 07.05.2018 wie folgt:
Zu TOP 7 Situation
der Brücken am Augustfehn-Kanal
Der Rat der Gemeinde Apen hat den Abriss und
Wiederaufbau der sogenannten Lind-Brücke beschlossen. Ein Antrag auf Förderung
aus Mitteln der Dorfregion Apen wurde inzwischen gestellt. Ob die Mittel
gewährt werden, bleibt jedoch abzuwarten. Die Klefer-Brücke soll ersatzlos
abgerissen werden. Der Sachstand der Klefer-Brücke wird in der heutigen Sitzung
von zwei Fachbüros für Brückenprüfungen erläutert.
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Zu TOP 8 Optimierung
der Spielplatzversorgung in der Gemeinde Apen
Am 17.10.2018 fand eine Bereisung von sechs
Spielplätzen statt. Zu den einzelnen Terminen wurden auch die direkten
Anwohner, die Nutzer und die Öffentlichkeit eingeladen. Die Angelegenheit wird
in der heutigen Sitzung beraten.
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Zu TOP 9 Umgestaltung
des Parkplatzes Hoher Esch
Die Verwaltung hat eine Vereinbarung mit den
Anliegern des Parkplatzes Hoher Esch für die Unterhaltung der Parkplatzfläche
ausgearbeitet. Diesbezüglich steht die Verwaltung in Gesprächen mit den
Akteuren.
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Zu TOP 10 Benennung
der Brücke über den Nordloh-Kanal in Höhe der Turmstraße
Der Rat der Gemeinde Apen hat beschlossen,
die neue Brücke über den Nordloh-Kanal mit dem Namen „Hajo-Fimmen-Brücke“ zu
versehen. Der Beschluss wurde bekanntgemacht und ein entsprechendes
Namensschild an der Brücke angebracht.
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Zu TOP 11 Widmung
von Gemeindestraßen
Der Rat der Gemeinde Apen hat die Widmung
der Straßen Am Strodacker und Kleefeld in Apen, Am Hochmoor, Am Sodenstich und
am Torfspitt in Augustfehn II, Kanalweg in Godensholt, Altona in Tange und
Eichendorffstraße (Haus-Nr. 5 bis 16) in Vreschen-Bokel beschlossen. Die
Widmungen wurden öffentlich bekanntgemacht.
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Zu TOP 12 Ausbau
der Tanger Hauptstraße
Bezüglich des weiteren Ausbaues werden
Gespräche mit dem Amt für regionale Landesentwicklung geführt, um die Tanger
Hauptstraße bis zur Gemeindegrenze in 4,0 m Breite ausbauen zu können. Es
zeichnet sich eine positive Entwicklung ab.
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Weiter teilt die Verwaltung mit, dass für
den Spielplatz im Baugebiet Hummelweg / Hornissenweg entsprechende Spielgeräte
bestellt wurden. Wegen Lieferschwierigkeiten des Herstellers erfolgt die
Aufstellung voraussichtlich im ersten Quartal 2019.
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Zur Maßnahme „Herstellung eines sog.
Ritterweges zwischen Hengstforde und dem Burgplatz Apen“ muss mitgeteilt
werden, dass nach diversen Verhandlungsgesprächen mit dem Grundeigentümer
keinerlei Einigung erzielt werden konnte. Ein Vertrag über den Grunderwerb ist
damit nicht möglich. Die Maßnahme kann nicht durchgeführt werden.
Dieses ist dem Amt für regionale
Landesentwicklung in Oldenburg mitgeteilt worden. Die bereits ausgezahlte
Förderung aus dem Dorferneuerungsprogramm Augustfehn und Hengstforde
(teilweise) wird nun einschließlich Zinsen zurückgefordert.
Die Verwaltung bedauert das Scheitern der
Maßnahme. In den vergangenen Jahren wurden größte Anstrengungen unternommen, um
das Projekt zu verwirklichen. Dieses wäre gerade in Bezug auf touristische und
verkehrstechnische Ziele für die Orte Apen, Augustfehn und Hengstforde und
insgesamt für die Gemeinde Apen eine große Bereicherung gewesen.
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Der Igelweg in Nordloh wird in Eigenregie
durch einen Anlieger mit Pflastersteinen aus der Flurbereinigung Nordloh-Tange
ausgebaut.
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Von der Verwaltung wurden Förderanträge im
Rahmen der Dorfentwicklungsplanung für die Dorfregion Apen für folgende
Maßnahmen gestellt:
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Einbau eines Fahrbahnteilers in die L 821 Hauptstraße in Apen
- Erneuerung der sogenannten Lind-Brücke über den Augustfehn-Kanal
- Neugestaltung der Nebenanlagen entlang der L 821 Hauptstraße in Augustfehn I
- Willkommensschilder „Gemeinde Apen“
Weiter wird für die Schulstraße ein Antrag auf Verzicht auf ein
Planfeststellungsverfahren gestellt, da die Schulstraße bisher nicht in einem
rechtswirksamen Bebauungsplan enthalten ist. Es soll versucht werden, die
Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2019 der Förderung nach N-GVFG zu erhalten,
ansonsten wird eine Förderung in 2020 beantragt.
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Die L 827 Saterlandstraße entlang des Nordloh-Kanals wurde in Teilbereichen
zunächst auf 50 km und nun aktuell auf 30 km/h beschränkt, da die Straße
aufgrund des Mooruntergrundes durch die lange Trockenheit abgesackt ist. Ende
September wurde die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
in Oldenburg gebeten, die Sanierung der L 827 zu priorisieren, da hier ein
hoher Handlungsbedarf besteht und diese Straße eine überregionale Bedeutung für
die Landkreise Ammerland und Cloppenburg hat. Eine Antwort ist bisher nicht
erfolgt.
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Zum Bahnübergang in Vreschen-Bokel, Eschstraße, wurde die Deutsche Bahn
AG um Prüfung gebeten, ob es möglich ist, die Verkehrssicherheit an dieser
Stelle zum Beispiel mithilfe einer Schrankenanlage zu verbessern. Von der Bahn
AG wurde mitgeteilt, dass der tödliche Unfall bedauert würde und ausgeführt,
dass es sich aus technischer Sicht um eine sichere Anlage handelt.
Um eine mögliche Verbesserung der Sicherheit zu erlangen, bedarf es
weiterer Untersuchungen bezüglich der Verkehre usw. Die Verwaltung wird
nunmehr die Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland bitten, anlässlich einer
Sonderverkehrsschau den Bahnübergang aus kommunaler und fachlicher Sicht zu
bewerten. Das Ergebnis wird den Gremien anschließend vorgestellt. Ggfs. müssen
weitere Maßnahmen mit der Bahn AG besprochen werden. In diesem Zusammenhang
teilt die Verwaltung mit, dass sie als Straßenbaulastträger für die Eschstraße
bei Veränderungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz finanziell umfangreich
eingebunden würde.
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Die Verwaltung teilt mit, dass die Straße Am Hafenbecken in Apen der
Gemeinde mit Kaufvertrag vom 25.09.2018 übertragen wurde. Somit liegt die
Unterhaltungspflicht zukünftig bei der Gemeinde Apen.
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Des Weiteren kann berichtet werden, dass im Rahmen einer
Verkehrsuntersuchung von dem beauftragten Büro für Verkehrsplanungen im
Bereich Augustfehn Verkehrszählungen an verschiedenen Straßen durchgeführt
werden. Zum Einsatz kommen hierbei Videokameras. Bei den Zählungen wird nicht
in den fließenden Verkehr eingegriffen. Auch ist aus Gründen des Datenschutzes
keine Kennzeichen- oder Gesichtserkennung möglich.
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Abschließend teilt die Verwaltung mit, dass eine Antwort von EDEKA
bezüglich des Einbaues von Bodenschwellen in die Zufahrt zum Parkplatz
ALDI/EDEKA bei der Gemeinde eingegangen ist. Der Einbau von Bodenschwellen
kommt für EDEKA nicht in Frage.
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Vom Ausschuss wird um Auskunft gebeten, ob im Zuge der Übertragung der
Straße Am Hafenbecken die Anlegung des Fuß- und Radweges in das Gewerbegebiet
Wiekesch mit geregelt worden ist.
Die Verwaltung erklärt, dass im Vorfeld des Beurkundungstermins diverse Gespräche stattgefunden haben. Die Wegeparzelle wurde gesichert, so dass die Möglichkeit besteht, den Fuß- und Radweg anzulegen. Hierfür sind bauliche Maßnahmen erforderlich.