Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die SHI Planungsgesellschaft stellt sich kurz vor und erläutert anhand einer Präsen­tation den Neubau der Brücke bei der Friedenskirche und den Neubau der Fußgänger­brücke in Höhe der Fußgängerampel bei der Schulstraße in Augustfehn I. Beide Brücken sollen im April 2019 fertiggestellt sein. In einem Radius von ca. 80 m um die Brückenbauten wurden aufgrund der erforderlichen Rammarbeiten Beweissicherungen vorgenommen.

Bei der Brücke in Höhe der Friedenskirche handelt es sich um eine Straßenbrücke mit zwei Fahrspuren a‘ 3,0 m und einem einseitigen Fuß- und Radweg in 2,50 m Breite. Auf der anderen Seite wird ein Notgehweg in 0,75 m Breite angelegt. Die Stahlbetonbrücke mit Asphaltbelag erhält einen fehntypischen Aufbau wie die Geometer-Wöbcken-Brücke und eine Tiefgründung (11 m bis 14 m) mit Stahlrohr-Rammpfählen. Die Brücke erhält eine lichte Durchfahrts­höhe von 4,60 m und ein Geländer von 1,30 m. Die Übergänge des Fuß- und Radweges zum vorhandenen Radweg an der Stahlwerkstraße und zur Straße Am Kanal werden barrierefrei mit einem abgesenkten Bord versehen. Der vorhandene Treidelpfad wird umgelegt.

Die Fußgängerbrücke in Höhe der Ampelanlage bei der Schulstraße wird in Stahlbeton mit PU-Beschichtung in 3,50 m Breite ausgeführt. Auch sie erhält einen fehntypischen Aufbau in ca. 3,0 m lichter Höhe, ein Geländer in 1,30 m Höhe und eine Tiefgründung mit Stahlrohr-Rammpfählen. Ein Auslaufbauwerk für den Regenwasserkanal muss umgelegt werden.

Bauablauf:

ab Anfang November   Baubeginn (Baustelleneinrichtung / Verkehrssicherung)

bis Mitte November      vorbereitende Erdarbeiten

bis Anfang Dezember   Tiefgründung

ab Ende November        Betonarbeiten

Anfang bis Mitte März  Asphaltarbeiten / Beschichtung

bis Ende März   Montage Stahlbau (fehntypischer Aufbau, Geländer)

01.04.2019          Fertigstellung

Im Anschluss informiert die NLG über die künftigen Erschließungsarbeiten für den neuen Wohnpark Augustfehn und Hengstforde. Derzeit wird der wasserrechtliche Genehmi­gungs­antrag für die Grabenaufweitungen und die Anlegung des Regenrückhaltebeckens von einem Ing.-Büro erarbeitet. Die ingenieurtechnische Straßenplanung sowie die Planung der Schmutzwasserkanalisation einschließlich der beiden erforderlichen Pumpwerke erfolgt zurzeit durch die NLG. Parallel läuft die Vorbereitung für die Aus­schreibung, so dass nach Fertigstellung der Brücken mit der Bautätigkeit begonnen werden kann. Der Beginn der Erschließung wird bei der Brücke in Höhe der Friedens­kirche erfolgen, die Erschließungsstraße soll bis zur Kastanienstraße fortgeführt werden. Ebenfalls muss die Straße in Richtung Regenrückhaltebecken fertiggestellt werden. Die Festlegung der Bauabschnitte wird vorbereitet und die Zertifizierung als „Nachhaltiges Baugebiet“ läuft. Eine enge Abstimmung mit den Ver- und Entsorgern erfolgt selbstver­ständlich. Nach Fertigstellung der Ersterschließung kann mit dem Verkauf begonnen werden.

Auf Anfrage erklärt die SHI, dass der Fuß- und Radweg auf der Brücke bei der Friedenskirche durch einen Hochbord abgesetzt wird, damit Autofahrer nicht den Gehweg befahren. Die Übergänge werden barrierefrei in Tiefbord gesetzt.

Die Verwaltung teilt in diesem Zusammenhang mit, dass der Kreuzungsbereich An den Moorkämpen / Am Kanal / Geometer-Wöbcken-Brücke in Höhe des Straßenniveaus angebunden und  mit entsprechenden Straßen­markierungen versehen wird. Auch der auf der Südseite der Geometer-Wöbcken-Brücke vorhandene Fußweg wird eine entsprechende Markierung erhalten. Sobald die Brücke bei der Friedenskirche fertig­gestellt ist, soll eine Aufhöhung der Kreuzung erfolgen und damit auf den Kreuzungs­bereich aufmerksam gemacht werden. Hierdurch wird die Verkehrssicherheit verbessert.

Vom Ausschuss wird betont, dass die NLG als zum Teil öffentliche Institution ein solventer Investor ist. Private Investoren hätten evtl. die Erschließung schneller vorantreiben können, jedoch sind Programme wie „Gemeinde 5.0“ durch die NLG besser umsetzbar. Auch die Notwendigkeit eines fehntypischen Aufbaues kann einem privaten Investor nur schwer vermittelt werden. Insofern kann die Gemeinde über diesen Partner froh sein.