Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, den Fußweg zwischen der Tauben­straße und der Langen Straße in Godensholt gemäß § 6 Abs. 1 Niedersächsi­sches Straßengesetz (NStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen und ihn in „Oskar-Padd“ zu benennen.

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Es handelt sich um einen Fußweg zwischen der Taubenstraße und der Langen Straße in Godensholt. Eine Nachfrage beim Ortsbürgerverein Godensholt hat ergeben, dass der Name Oskar-Padd bereits länger thematisiert wird. Der Weg steht im Eigentum der Gemeinde Apen und wird von ihr daher unterhalten.